Garantie
Es gilt eine 24-monatige Werksgarantie (ab Rechnungsdatum)
auf Material- und Herstellungsfehler.
Im Garantiefall muss die Maschine oder das Bauteil zur
Prüfung des Garantieanspruchs und zum Zwecke der etwaigen
Reparatur oder des Austauschs frachtfrei an Bona oder eine
von Bona autorisierte Stelle eingesendet werden.
Während des Werksgarantiezeitraums dürfen Reparaturen
ausschließlich von Bona oder durch Bona autorisierte Personen
durchgeführt werden. Wir übernehmen keinen weitergehenden
Schadenersatz oder -ausgleich.
DIE GARANTIE GILT NICHT:
• für Verbrauchsmaterialien, wie Räder, Elektrokabel, Schleif-
mittel, Lampen usw.;
• für indirekte Schäden, Schäden und Fehler, die durch äußere
Beschädigung, Unfälle und/oder Reparaturen, die ohne
unser Wissen bzw. ohne unsere Zustimmung durchgeführt
werden, oder Schäden, die aus einem anderen Grund
außerhalb unserer Kontrolle liegen;
• für Transportschäden oder Transportkosten; im Falle eines
Transportschadens muss sich der Empfänger zwecks
Schadenersatz an das jeweilige Transportunternehmen
wenden;
• bei unsachgemäßem Gebrauch, Überlastung, Fahrlässigkeit
oder schlechte Wartung;
• bei Verwendung von Teilen anderer Hersteller, die außerhalb
unserer Kontrolle liegen;
• für elektrische Komponenten, wenn die Stromschwankungen
die in der Spezi kation festgelegten Werte überschreiten;
• wenn die Zahlung nicht vereinbarungsgemäß erfolgt ist.
Bona FlexiSand 1.9 Handbuch
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