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Gefahr!
• Zugsattelzapfen sind genehmigungspflichtige Bauteile.
• Die Aufliegerplatte muss plan sein und darf weder
• Die Sattelkupplung soll von der Aufliegerplatte in jeder
• Die Zugsattelzapfen entsprechen den gültigen Normen,
• Es ist zu beachten, dass sowohl die Aufliegerplatte als auch
• Der Einbau ist grundsätzlich von Fahrzeugbauern bzw.
• Vor dem Einbau des Zugsattelzapfens sind alle beilie‐
• Es sind alle Anzugsdrehmomente zu beachten ⇒Seite 27.
• Es sind die gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten
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XL-KP11695BM-de-DE Rev. A · 11.2013 · Irrtümer und Änderungen vorbehalten · © SAF–HOLLAND
Beschädigte, verformte sowie reparierte (z.B. geschweißte)
Einzelteile entsprechen nicht mehr der erforderlichen
Baugenehmigung und dürfen somit nicht mehr zum
Einsatz gebracht werden. Außerdem gefährden Verände‐
rungen die Verkehrssicherheit. Beim Austausch empfehlen
wir die Verwendung von Original Ersatzteilen der
SAF HOLLAND GmbH. Bei Verwendung von Nachbauteilen
erlischt unsere Produktgarantie.
Schweißnähte noch scharfe Kanten aufweisen. Unebene
Aufliegerplatten bewirken einen unruhigen Lauf des Sattel‐
kraftfahrzeuges, ein Wanken des Sattelanhängers und
einen großen Verschleiß an der Sattelkupplungsplatte, am
Verschluss und am Zugsattelzapfen.
Stellung vollständig überdeckt werden. Wir empfehlen, die
Aufliegerplatten vorne, also an der Auffahrseite, nach
oben abzukanten oder stark anzuschrägen.
denen zufolge der Zapfen im eingebauten Zustand um ein
toleriertes Längenmaß aus der Aufliegerplatte ragen muss.
Vor dem Einbau sind daher die Planheit sowie die Stärke
der Aufliegerplatte zu prüfen.
die Aufnahme des Zugsattelzapfens der Belastung und
dem jeweiligen D-Wert entsprechend ausgesteift sein
müssen ⇒Seite 15.
autorisierten Fachwerkstätten und durch entsprechend
ausgebildetes Personal durchzuführen.
genden Bauteile und der Zugsattelzapfen selbst auf
Beschädigung zu prüfen.
sicherheitstechnischen Regeln für den Einbau von Zugsat‐
telzapfen des jeweiligen Einsatzlandes zu beachten.