Gefahr!
• Spätestens nach 50.000 km bzw. nach 6 Monaten ab
Inbetriebnahme des Anhängers/Aufliegers müssen der
Zugsattelzapfen und dessen Aufnahmekonstruktion über‐
prüft werden ⇒Seite 23.
• Alle nicht einwandfreien Bauteile müssen sofort ausge‐
tauscht werden.
• Die allgemeine Sicherheitsüberprüfung ist gemäß den
gesetzlichen Vorgaben durchzuführen ⇒Seite 12.
• Die tägliche Überprüfung des Fahrzeuges auf Verkehrssi‐
cherheit vor Antritt der Fahrt gehört zu den Pflichten des
Fahrers ⇒Seite 23.
SAF-HOLLAND Zugsattelzapfen bedürfen zur Aufrechter‐
haltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit kontinuierli‐
cher Pflege, Kontrolle und Wartung, um natürlichen
Verschleiß und Defekte rechtzeitig zu erkennen.
SAF-HOLLAND empfiehlt die im Kapitel „Prüfung"
beschriebenen Prüfungen durchzuführen. Bei Reparaturen
sind grundsätzlich die SAF-HOLLAND Reparaturanleitungen
und Hinweise zu beachten.
8.2 Anzugsdrehmomente
Gefahr!
Unfallgefahr durch lose Schraubenverbindungen!
• Gewinde dürfen weder geölt noch gefettet werden.
• Schrauben mit Drehmomentschlüssel anziehen.
• Nur SAF-HOLLAND Original-Schrauben verwenden.
• Schrauben nur 1x verwenden.
XL-KP11695BM-de-DE Rev. A · 11.2013 · Irrtümer und Änderungen vorbehalten · © SAF–HOLLAND
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