Garantiebedingungen - Helo T2 Instrucciones De Instalación Y Manual De Uso

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Installations- und Bedienungsanleitung Helo T2
6.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Allgemeines
1.
Produkte, die von Helo Ltd. (Hersteller) gefertigt wurden, unterliegen den nachfolgend dargelegten Garantiebeding-
ungen. Der Hersteller garantiert die Qualität und Funktionstüchtigkeit seiner Produkte für die Dauer der Gewährleis-
tungsfrist.
Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung muss sich der Käufer an die Anweisungen des Herstellers in Bezug auf
Aufstellung, Montage, Nutzung und Wartung der Produkte sowie die Anweisungen in Bezug auf die Eigenschaften
der Saunasteine halten.
Diese Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der EU verkauft und genutzt werden.
2. Garantie für Elektrosaunaöfen, Bedienelemente und Dampferzeuger
Für die Nutzung in Privathaushalten beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab Kaufdatum bzw. Emp-
fangsdatum am Ort, an dem die Montage vorgenommen wird – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Für jede
andere Art der Nutzung beläuft sich die entsprechende Gewährleistungsfrist auf 3 Monate. Die Gewährleistungsfrist
für auf institutioneller und kommunaler Ebene genutzte Saunaöfen und deren Steuergeräte beläuft sich auf 12
Monate. Die Gewährleistungsfrist für Verdampfer beläuft sich auf 24 Monate und unterliegt der Einhaltung der in
Abschnitt 2.3 dargelegten Bedingungen. Die Gewährleistungsfrist von fünf (5) Jahren für Premium-Saunaöfen gilt, in
Übereinstimmung mit den vorliegenden Garantiebedingungen, für die Nutzung in Privathaushalten in Finnland und in
Schweden.
Die Garantie für elektrische Saunaöfen unterliegt den folgenden Bedingungen:
2.1 Die Steine in innerhalb von Wohnungen genutzten Saunaöfen müssen mindestens ein Mal pro Jahr im Rahmen
der Wartungsmaßnahmen neu aufgeschichtet und, sofern sie Alterserscheinungen zeigen, ausgetauscht werden. Die
Steine in den Premium-Saunaöfen müssen während des Gewährleistungszeitraums ein Mal pro Jahr ausgetauscht
werden. Ein Nachweis über diesen Austausch muss im Falle JEDWEDER REKLAMATION vorgelegt werden.
2.2 Die Steine in auf institutioneller/professioneller Ebene genutzten Saunaöfen müssen während des Gewährleis-
tungszeitraums mindestens drei Mal pro Jahr neu aufgeschichtet werden. Darüber hinaus müssen die Saunasteine
mindestens ein Mal pro Jahr ausgetauscht werden. Ein Nachweis über diesen Austausch muss im Falle JEDWEDER
REKLAMATION vorgelegt werden.
2.3 Falls der Saunaofen über einen Dampferzeuger verfügt, muss dieser nach jeder Nutzung entleert werden. Was-
serenthärtung und die Entfernung von Kalkablagerungen müssen gemäß den Anweisungen durchgeführt werden.
Diese Klausel gilt für alle Dampferzeuger.
2.4 Wird der Saunaofen in die Saunaliegen integriert, muss der untere Teil der Liegen, einschließlich Rahmen, ohne
Werkzeug demontierbar sein. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Montage und Demontage von Saunabänken.
2.5 Die Garantie gilt nur dann, wenn die Produkte in Verbindung mit Helo-Bedienelementen genutzt werden.
Der Kaufbeleg des Produkts, der Beleg über den Kauf eines Neubaus oder ein äquivalentes Dokument dient als
Garantienachweis.
Die Nutzung von Keramik-Saunasteinen ist verboten. Werden diese genutzt, erlischt die Garantie.
3. Garantie für holzbeheizte Öfen, Saunakessel und Abzüge
Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Der Kaufbeleg des Händlers
dient als Garantienachweis. Holz ist der einzig erlaubte Brennstoff.
4. Weitere von Helo vertriebene und vermarktete Produkte
Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum.
5. Ersatzteilgarantie
Für die Nutzung in Privathaushalten beträgt die Ersatzteilgarantie 12 Monate ab Kaufdatum. Für jede andere Art der
Nutzung beträgt diese Garantie 3 Monate. Der Ersatz eines fehlerhaften Bauteils wird kostenlos an den Händler
geliefert. Das Ersatzteil muss von einer vom Hersteller autorisierten Person eingebaut werden. Die Kosten für den
Ausbau des fehlerhaften Bauteils und den Einbau des Ersatzteils werden vom Hersteller nicht übernommen. Auf
Verlangen und auf Kosten des Herstellers ist das fehlerhafte Bauteil zurückzusenden.
Der Kaufbeleg des Händlers oder die Bescheinigung eines autorisierten Installateurs dient als Garantienachweis.

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