Das Gerät ist ausgelegt für 100 kg..
Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes haftet
der Lieferant/Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Ge-
brauchsanleitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingun-
gen.
3.1) Warnhinweise
Hier geht es um Menschenleben!
- Der REVAC darf nicht zur Sicherung von Personen eingesetzt werden, die
auf Schüttgut oder ähnlichem arbeiten.
- Der REVAC darf nur mit einem Auffanggurt nach DIN EN 361:2002-9
verwendet werden.
- Es dürfen nur geeignete Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 verwen-
det werden. Der Anschlagpunkt muss für eine Last von 12 kN ausgelegt
sein.
- Um einen Pendelfall zu vermeiden, muß das Gerät möglichst lotrecht
zum Arbeitsbereich angebracht werden und derart, daß es sich der
Seilabweichung anpassen kann.
- Das Gerät ist so zu montieren, daß die rettende Person die Rettungskurbel
sicher erreichen und bedienen kann, um Opfer zu bergen.
- An einem REVAC darf immer nur eine Person hängen.
- Die Kurbel darf nur für Rettungszwecke betätigt werden, die Rettungs-
hubfunktion darf beim Transport von Personen nur bis zu einer Distanz 2
Meter eingesetzt werden.
-Während der Rettung einer Person ist immer Sichtkontakt bzw eine an-
dere Art der direkten Kommunikation zum Verunfallten zu halten.
-Rettungswinde nicht zum Transport von Lasten verwenden.
-Das Stahlseil darf nicht als elektrische Leitung mißbraucht werden (z.B. für
Schweißarbeiten).
- Niemals das Stahlseil ohne Belastung in das Gerät einschnellen lassen.
- Ein Verhaken der zu bergenden Person muß verhindert werden.
4) Geltende Bestimmungen
Der REVAC ist immer im Zusammenhang mit Original-Stahldrahtseilen und –
Auffanggurten zu sehen und unterliegt den "Regeln für den Einsatz von persön-
lichen Schutzausrüstungen gegen Absturz", BGR 198 der gewerblichen Berufs-
genossenschaften.
Ergänzend zur Gebrauchsanleitung sind alle allgemeingültigen, gesetzlichen
und sonstigen verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung zu beachten.
5) Maschinenbeschreibung
Der REVAC ist ein Höhensicherungsgerät mit zusätzlicher Evakuiereinrichtung.
Der REVAC besteht aus einem Stahlgehäuse, in dem sich eine -durch eine Fe-
der vorgespannte- Seilspeichertrommel befindet. Diese Feder gewährleistet (im
normalen Sicherungsbetrieb) ein permanent gespanntes Verbindungsmittel
und dadurch -im Falle eines Absturzes- ein sofortiges Auslösen der Bremsein-
richtung. Diese Bremseinrichtung reagiert auf eine Seilauszugsgeschwindig-
keit von ca. 1,5 m/s und bremst die abstürzende Person sanft ab, so daß der
Bremsweg in der Regel kleiner als 1000 mm ist.
Die am Seil hängende Person kann nun durch Betätigen der Handkurbel, die
über ein Getriebe die Seiltrommel antreibt, geborgen werden.
Die Handkurbel kann jederzeit losgelassen werden, da eine Sperrvorrichtung
die Bewegung sofort arretiert. Nach Benutzung der Evakuiereinrichtung ist das
Gerät unbrauchbar und muß zur Revision.
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