Verwenden Sie an allen Stahldrahtverbindungen Verbindungsschrauben, um einen
hochwertigen Schaltkreis zu gewährleisten. Damit der Elektrozaun richtig funktio-
niert, ist das Elektrozaungerät mit Erdungspfählen aus verzinktem Metall zu erden. In
Gebäuden, unter Ausfahrten und an Stellen, an denen die Erde zur Korrosion von frei
liegendem, verzinkten Draht führen könnte, ist doppelt isoliertes Kabel zu verwenden.
Nehmen Sie nie Elektrokabel für den Haushalt, da diese Kabel für maximal 600 Volt
konzipiert sind und dadurch Stromverlust entstehen kann.
ANFORDERUNGEN AN ELEKTROZÄUNE
Elektrozäune und ihre Zusatzausrüstungen müssen so aufgestellt, betrieben und
gewartet werden, dass sie keine Gefahren für Menschen, Tiere und deren Umgebung
darstellen. Elektrozäune, in denen sich Tiere oder Menschen verfangen können, sind zu
vermeiden. Ein Elektrozaun darf nicht aus zwei separaten Elektrozaungeräten oder von
unabhängigen Zaunstromkreisen desselben Elektrozaungeräts gespeist werden.
Bei zwei getrennten Elektrozäunen, von denen jeder durch ein separates Elektrozaun-
gerät gespeist wird, muss der Abstand zwischen den Drähten der beiden Elektrozäune
mindestens 2,5 m betragen. Wenn diese Lücke geschlossen werden soll, muss dies mit-
tels elektrisch nicht leitenden Materials oder einer isolierten Metallbarriere erfolgen.
Stacheldraht oder scharfkantiger Draht darf nicht mit einem Elektrozaungerät elektrifi-
ziert werden.
Befolgen Sie die Elektrozaungerätehersteller- Empfehlung für die Erdung!
Ein Abstand von mindestens 10 m muss zwischen der Erdelektrode des Elektrozaun-
gerätes und allen anderen an Erdungssystemen angeschlossenen Teilen sein, wie bei-
spielsweise der Schutzerdung des Energieversorgungssystems oder der Erdung eines
Telekommunikationssystems. Anschlussleitungen, die innerhalb von Gebäuden geführt
werden, müssen wirkungsvoll von den geerdeten Teilen des Gebäudes isoliert sein.
Dies kann durch Verwendung isolierter Hochspannungsleitungen erreicht werden.
Falls Anschlussleitungen und Drähte von Elektrozäunen in der Nähe von Hochspan-
nungsleitungen installiert sind, darf deren Höhe über dem Boden 3 m nicht überschrei-
ten. Diese Höhe gilt für jede Seite der rechtwinkligen Projektion des äußeren Leiters
der Hochspannungsleitungen auf die Grundfläche für einen Abstand von • 2 m bei
Hochspannungsleitungen, die mit einer Nennspannung von bis zu 1000 V betrieben
werden; • 15 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nennspannung über 1000
V betrieben werden. Elektrozäune, die zum Abschrecken von Vögeln, zum Einzäunen
von Haustieren oder zum Trainieren von Tieren, wie z. B. Kühen (Kuhtrainer), bestimmt
sind, Elektrozaungeräten mit so niedriger Leistung versorgt werden, dass noch eine
ausreichende und sichere Wirkung erzielt wird. Bei Elektrozäunen, die dazu bestimmt
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