Microsoft Surface Hub 55 Manual De Usuario página 73

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BESTIMMUNGEN ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE UND ZUM SUPPORT
Diese Bestimmungen zur Beschränkten Garantie und zum Support sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation. Bitte lesen Sie die Bestimmungen aufmerksam durch. DURCH ANNAHME DER LIEFERUNG IHRES MICROSOFT SURFACE
HUB, DEN SIE VON EINEM AUTORISIERTEN HÄNDLER ERWORBEN HABEN (DAS „HARDWAREPRODUKT"), ODER DURCH ANNAHME UNSERES PERFORMANCE- ODER HARDWAREPRODUKT-SUPPORTS ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN
BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN.
A. GARANTIEN. Der Kunde hat ausschließlich Anspruch auf den unten dargelegten Garantieschutz. Diese Garantie verleiht dem Kunden bestimmte Rechte. Der Kunde kann auch von Land zu Land unterschiedliche weitergehende Rechte haben. In DEUTSCHLAND und
in ÖSTERREICH werden die beiden vorstehenden Sätze folgendermaßen näher spezifiziert: Diese Garantie verleiht dem Kunden bestimmte Rechte zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten nach deutschem und österreichischem Recht. Diese Garantie gilt im gesetzlich
zulässigen Umfang.
1. Beschränkte Garantie für Hardware. Microsoft garantiert, dass das Hardwareprodukt für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem ersten Tag des Kalendermonats, nach dem der Kunde das Hardwareprodukt in Empfang nimmt (die „Laufzeit der Beschränkten
Garantie für Hardware) im Wesentlichen wie in der entsprechenden Hardwareproduktinformation arbeitet. Die Festplatte, der Stift und die Tastatur (die „Advance Exchange-Hardware") unterliegen Advanced Exchange und den Bestimmungen in Ziffer B unten.
Der Kunde muss (i) Microsoft während der Laufzeit der Beschränkten Garantie für Hardware benachrichtigen und (ii) auf Verlangen einen Kaufnachweis einschließlich der Seriennummer des Hardwareproduktes und des Kaufdatums erbringen. Diese Beschränkte
Garantie für Hardware gilt nur, wenn Sie das Hardwareprodukt vollständig bezahlt haben, und deckt nur solche Mängel ab, die aus dem normalen Gebrauch des Hardwareprodukts hervorgehen.
SOLLTE DAS GESETZ IM LAND DES KUNDEN EINE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH KONKLUDENTER GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, VORSEHEN, SO IST DEREN DAUER AUF
DIE OBIGE GARANTIEFRIST VON EINEM JAHR BESCHRÄNKT. Einige Länder gestatten eine Beschränkung der Zeitdauer einer konkludenten Gewährleistung nicht. Daher gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Kunden in solchen Ländern.
Garantieleistungen für ein Hardwareprodukt auf Wandhalterung, Bodenhalterung, Rollgerüst oder an Befestigungen, die nicht von Microsoft stammen (d. h. somit jeweils als „Fremde Aufnahme") gelten, setzen voraus, dass das Hardwareprodukt zugänglich ist, ggf.
demontiert und wiedermontiert werden kann und keine physischen Veränderungen aufgrund der Auswahl und Verwendung einer Fremden Aufnahme durch den Kunden erfahren hat.
2. Garantieausschlüsse. Diese Beschränkte Garantie für Hardware gilt nicht für (a) Software, (b) Hardwareprodukte oder Advance Exchange-Hardware, die infolge von Fahrlässigkeit des Kunden, Missbrauch, Unfall, höherer Gewalt, missbräuchlicher Verwendung,
fehlerhafter Anwendung, falscher Stromspannung, Stromschwankungen oder Überspannungen, Missachtung der Betriebsanweisungen oder unsachgemäßer Installation (außer die Installation wurde von Microsoft durchgeführt) beschädigt wurden, (c)
Hardwareprodukte und/oder Advance Exchange-Hardware, an denen Änderungen vorgenommen wurden oder deren Siegel beschädigt wurde oder deren Seriennummer entfernt oder verunstaltet wurde, und nicht für (d) Sach- und Personenschäden infolge
unsachgemäßer Installation oder Platzierung der Wandhalterung des Hardwareproduktes oder der Auswahl und Verwendung einer Fremden Aufnahme durch den Kunden. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde für die sachgemäße
Installation und Platzierung der Wandhalterung für das Hardwareprodukt verantwortlich ist und die Auswahl und Verwendung von Fremden Aufnahmen durch den Kunden verantwortet. Der Garantieausschluss im Unterabsatz (d) oben gilt nicht im Fall von Sach- und
Personenschäden, die nicht auf die Installation oder Platzierung der Wandhalterung des Hardwareproduktes oder auf die Auswahl und Verwendung einer Fremden Aufnahme durch den Kunden zurückgehen.
3. Beschränkter Softwaresupport. Ab dem Tag des Erhalts des Surface Hub durch den Kunden erbringt Microsoft beschränkten Software-Support für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen. Um in diesem Zeitraum Unterstützung zu der Software zu erhalten,
geben Sie bitte über http://www.surface.com/support ein Serviceticket auf.
4. Keine anderen Garantien. Die in Ziffer A genannte ausdrückliche Gewährleistung ist die einzige dem Kunden gegebene ausdrückliche Gewährleistung, und sie ersetzt alle anderen (etwaigen) ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen und Garantien
einschließlich jeglicher Gewährleistungen und Garantien, die durch jegliche Aussagen, in einer anderen Dokumentation oder in einer Verpackung gewährt werden. Keine Person, insbesondere weder Microsoft noch ihre Lieferanten, geben in Bezug auf das
Hardwareprodukt oder die Beschränkte Garantie für Hardware irgendwelche anderen Gewährleistungen oder Garantien. Keine anderen (mündlichen oder schriftlichen) Informationen oder Äußerungen seitens Microsoft, deren Vertreter, Lieferanten oder Mitarbeiter
begründen eine Gewährleistung oder Garantie oder erweitern den Umfang der in Ziffer A dargelegten Beschränkten Garantie für Hardware. Des Weiteren wird bezüglich des Hardwareproduktes keine Gewährleistung oder Garantie des Eigentums, der ungestörten
Nutzung oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter gegeben. Dem Kunden stehen gemäß den Gesetzen seines Landes möglicherweise weitere Rechte zu. Bestimmungen der Beschränkten Garantie für Hardware, die von diesen Gesetzen verboten werden, sind null
und nichtig, die restlichen Teile der Beschränkten Garantie für Hardware bleiben jedoch in vollem Umfang wirksam.
B. HARDWARESUPPORT. Microsoft bietet für die Hardwareprodukte die nachstehenden Arten von Support an. Manche Support-Services werden möglicherweise von einem Microsoft-Auftragnehmer erbracht.
1. Installation. Wenn der Kunde zusammen mit dem Hardwareprodukt auch dessen Installation erwirbt, wird das Datum der Installation von den Parteien einvernehmlich vereinbart. Vor dem Datum der Installation kann Microsoft eine Standortprüfung vornehmen.
Microsoft bewertet den geplanten Installationsstandort, die Laderampe und den Platz, der für den Transport des Hardwareprodukts zur Verfügung steht. Microsoft überprüft außerdem die Stromversorgung und das entsprechende Netzwerk am Standort des
Kunden. Im Falle einer Standortprüfung informiert Microsoft den Kunden über die Arbeiten, die voraussichtlich zur Vorbereitung seines Standorts auf die Installation des Hardwareprodukts erforderlich sein werden. Am Datum der Installation wird eine Microsoft-
Ressource den Standort des Kunden aufsuchen. Die Microsoft-Ressource entpackt das Hardwareprodukt, säubert und untersucht es auf etwaige Beschädigungen und installiert es. Die Microsoft-Ressource nimmt das Hardwareprodukt in Betrieb und testet die
grundlegenden Funktionen.
2. Advance Exchange-Support – Um beschädigte Advance Exchange-Hardware (Festplatte, Stift und/oder Tastatur) ersetzen zu lassen, muss der Kunde über http://www.surface.com/support ein Serviceticket aufgeben und Advance Exchange-Support für die Advance
Exchange-Hardware anfordern. Microsoft kontaktiert den Kunden, um den Mangel zu bestimmen und zu bestätigen. Wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Probleme von der Advance Exchange-Hardware verursacht werden, bringt Microsoft auf
Kosten von Microsoft innerhalb von drei Werktagen gleichwertige Advance Exchange-Austauschhardware an die hinterlegte Adresse des Kunden zum Versand. Der Kunde ist für die Installation der Austauschteile, das Verpacken der mangelhaften Advance Exchange-
Hardwareteile in derselben Verpackung, in der die Advance Exchange-Hardwareteile geliefert wurden, und dafür verantwortlich, in Absprache mit Microsoft innerhalb von 7 (sieben) Werktagen die Rückgabe der mangelhaften Advance Exchange-Hardware an Microsoft
zu veranlassen. Die Versandgebühren trägt Microsoft. Advance Exchange-Hardware, die nicht innerhalb von zehn Werktagen zurückgegeben wird, wird dem Kunden zu den jeweils gültigen Microsoft-Preisen in Rechnung gestellt.
3. Vor-Ort-Reparatur. Der Kunde muss über http://www.surface.com/support ein Serviceticket aufgeben und Vor-Ort-Reparatursupport für das Hardwareprodukt anfordern. Eine Microsoft-Ressource kontaktiert daraufhin den Kunden, um einvernehmlich ein
Servicedatum zu vereinbaren. Die Microsoft-Ressource kann den Standort innerhalb von drei Werktagen aufsuchen. Die Microsoft-Ressource sucht den Standort des Kunden zum vereinbarten Termin auf, um Serviceleistungen am Hardwareprodukt zu erbringen.
4. Beratung und Problembehebung. Bei Problemen, die nicht von dem in Ziffer A(3) oben beschriebenen Beschränkten Softwaresupport abgedeckt sind, bietet Microsoft dem Kunden während der normalen Geschäftszeiten [Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 20:00
Uhr EST] Beratung per E-Mail oder Telefon an, damit der Kunde Probleme melden und Unterstützung bei der Nutzung des Hardwareproduktes einholen kann. Microsoft unterstützt den Kunden bei der Diagnose von Problemen mit dem Hardwareprodukt. Der Kunde
erkennt an und stimmt zu, dass er alle Kosten für Reparaturen und/oder Austauschleistungen trägt, die nicht vom Advance Exchange-Support oder Vor-Ort-Reparatursupport abgedeckt werden (unter anderem Gebühren für Expressversand).
5. Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Microsoft – Der Kunde verpflichtet sich, mit Microsoft zusammenzuarbeiten, um (a) Microsoft unverzüglich Mängel, Fehler oder Fehlfunktionen eines Hardwareprodukts oder von Advance Exchange-Hardware
mitzuteilen und Microsoft ggf. Informationen bereitzustellen, die Microsoft in einem angemessenen Maße verlangen kann, um den Fehler oder die Fehlfunktion des Hardwareprodukts oder der Advance Exchange-Hardware sowie die Betriebsbedingungen, unter denen
der Fehler oder die Fehlfunktion des Hardwareprodukts oder der Advance Exchange-Hardware aufgetreten sind, zu reproduzieren, (b) auf Wunsch von Microsoft und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsrichtlinien des Kunden eine Netzwerkverbindung
einzurichten, die Microsoft zur Behebung von Problemen, zur Überprüfung der Nutzung der Software durch den Kunden oder zu anderen angemessenen Zwecken zur Verfügung gestellt wird, und (c) Microsoft über etwaige weitere Hardware oder Software zu
informieren, die nicht bei Microsoft erworben wurde und zusammen mit dem Hardwareprodukt oder der Advance Exchange-Hardware genutzt werden kann.
C. SUPPORTBESTIMMUNGEN.
1. Während der Laufzeit der Beschränkten Garantie für Hardware leistet Microsoft unter den Bestimmungen der Ziffern A und B Support bei Einsendung an das Werk.
2. Gegen eine separate Gebühr beim Ersterwerb eines Hardwareproduktes kann der Kunde (1) Installationssupport hinzufügen, (2) Advance Exchange-Support oder Vor-Ort-Reparatursupport für die Laufzeit der Beschränkten Garantie für Hardware hinzufügen oder (3)
Advance Exchange-Support und/oder Vor-Ort-Reparatursupport um bis zu zwei Jahre nach dem Ende der Laufzeit der Beschränkten Garantie für Hardware verlängern.
3. Sollte Microsoft nicht in der Lage sein, das fehlerhafte Hardwareprodukt während der Laufzeit der Beschränkten Garantie für Hardware zu reparieren, ersetzt Microsoft das fehlerhafte Hardwareprodukt mit einem gleichwertigen Hardwareprodukt. Ersatz-
Hardwareprodukte können entweder neu oder wie neu sein und müssen mindestens dieselben Funktionen wie das ersetzte Hardwareprodukt aufweisen. Das Hardwareprodukt wird nach den Bestimmungen aus Ziffer B.2 ausgetauscht. Ist eine Reparatur vor Ort
erforderlich, entfernt die Microsoft-Ressource das vorhandene Hardwareprodukt und tauscht dieses gegen ein gleichwertiges Hardwareprodukt aus. Im Rahmen des Austauschs des Hardwareprodukts werden möglicherweise mehrere Standortbesuche notwendig.
4. Der Support für Hardwareprodukte hängt von der Verfügbarkeit von Ressourcen und Materialien ab. Microsoft unternimmt wirtschaftlich angemessene Bemühungen, um die notwendigen Ressorcen und Materialien verfügbar zu machen.
5. Beratung und Problembehebung werden in Kombination mit Advance Exchange und Onsite-Support erbracht.
6. Der Kunde ist für Arbeiten verantwortlich, die zur Vorbereitung des Standorts auf die Installation des Hardwareproduktes erforderlich sind.
7. Der Kunde trägt die Verantwortung für das Entsorgen von nicht mehr benötigten Verpackungen, das Verbinden des Hardwareprodukts mit dem Netzwerk oder anderen Peripheriegeräten (z. B. Schaltschränken, Druckern, Kameras) des Kunden sowie für das Einrichten
benötigter Kennwörter.
8. Der Versand des Hardwareprodukts durch Microsoft an den Kunden erfolgt auf dem Landweg.
D. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON ABHILFEANSPRÜCHEN UND SCHADENERSATZ. Der Kunde kann von Microsoft und deren Lieferanten nur einen Ersatz für direkte Schäden bis zu dem Betrag erhalten, den er gezahlt hat. Sofern für den
Kunden nach anwendbarem lokalem Recht nicht anders geregelt, kann der Kunde keinen Ersatz für andere Schäden erhalten, einschließlich Folgeschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, spezielle, indirekte oder zufällige Schäden.
Diese Beschränkung gilt für
• alles im Zusammenhang mit dem Hardwareprodukt oder der Beschränkten Garantie,
• Hardwaresupport und
• Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen in dem nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang.
Sie hat auch dann Gültigkeit, wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise nicht für den Kunden, weil das Land des Kunden den Ausschluss oder die
Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet. Wenn der Kunde die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben hat, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz „Beschränkung und Ausschluss
von Schadenersatz" auf ihn keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen: Microsoft haftet bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn der Kunde die Software jedoch in
Deutschland erworben hat, haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten"). In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für
leichte Fahrlässigkeit.
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