Prexiso T.O.2 Manual De Usuario página 133

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GARANTIEERK-
LÄRUNG FÜR
SOFTWARE
INANS-
PRUCHNAHME DER
GARANTIE-LEIS-
TUNG
Für System-Software (definiert als Betriebssoftware und/oder Firmware, welche für
das Einschalten und den Betrieb der Hardware notwendig ist) richtet sich der
Umfang der Garantie von Prexiso nach der Garantieerklärung für Hardware. Für
Applikationssoftware (definiert als vorinstallierte oder ladbare On-board-Software
und/oder PC-basierte-Software für spezielle Anwendungen des Produktes und/oder
Daten) kommen die vorliegenden Garantiebestimmungen ausdrücklich nicht zur
Anwendung. Hinsichtlich des Umfangs der Garantie für Applikationssoftware wird
auf den entsprechenden Softwarelizenzvertrag verwiesen.
Der Kunde muss innerhalb der Garantiefrist beim autorisierten Händler von
PREXISO eine Garantieleistungs-Genehmigung beantragen. Hierzu ist vom Kunden
ein datierter Beleg über den Kauf des Produktes bei PREXISO oder einem autorisi-
erten Händler sowie eine Beschreibung des Defektes beizubringen. PREXISO ist für
Produkte oder -teile, welche Prexiso ohne Garantieleistungs-Genehmigung erhält,
nicht leistungspflichtig. PREXISO' übernimmt die Versandkosten für die reparierten
oder ersetzten Produkte bzw. -teile. Das reparierte oder ersetzte Produkt bzw. -teil
wird innerhalb nützlicher Frist an den Kunden geliefert. PREXISO haftet nicht für
Transportschäden. PREXISO legt den Erfüllungsort der Garantiearbeiten nach
eigenem Ermessen fest. Für Produkte, welche Teil einer festen Installation sind, ist
der Erfüllungsort am Ort dieser Installation und der Kunde hat PREXISO für die
Garantieleistungen zu entschädigen, sofern der Ort dieser Installation nicht der
gleiche Ort ist, an den das Produkt ursprünglich installiert oder geliefert wurde.
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