GELTENDES RECHT
UND GERICHTS-
STAND
Diese Internationale Herstellergarantie unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluß
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internation-
alen Warenkauf vom 11. April 1980. Die ordentlichen Gerichte am eingetragenen
Geschäftssitz von PREXISO in Balgach, Schweiz, sind zuständig. PREXISO hat nach
alleinigem Ermessen auch das Recht, die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- bzw.
Wohnsitz des Kunden anzurufen.
Mit dieser Herstellergarantie gewährt PREXISO dem Kunden spezifische Rechte.
Gesetzliche Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
T.O.2 | 69