1.20
ENTSORGUNG UND MÜLLTRENNUNG
Im Sinne des Art. 13 des Gesetzeserlasses vom 25. Juli 2005, Nr.151, „Richtlinien 2002/95/EG
, 2002/96/EG und 2003/108/EG unter Bezugnahme auf die Verminderung der Verwendung von
gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten sowie auf die Abfallentsorgung".
DIFFERENzIERTE UNTERTEILUNG DER MATERIALIEN
Elektrische Teile:
Das Material kann mit Stadtmüll entsprechend der gesetzlichen Verordnungen des Landes
entsorgt werden, in dem die Maschine benutzt wird.
Mechanische Teile:
Die Maschine besteht aus Aluminium, Stahl und Kunststoff.
Der Stahl und das Aluminium verursachen keine Umweltschäden, wenn sie von spezialisierten
und autorisierten Firmen aufbereitet werden.
Das plastische Material kann Umweltschäden verursachen, deshalb sind sie an spezialisierte
und autorisierte Entsorgungsfirmen zu liefern.
Die Entsorgung der Verpackung hat entsprechend den geltenden Vorschriften zu erfolgen.
Die durchgestrichene Abfalltonne auf dem Gerät bedeutet,
dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer vom
Hausmüll getrennt entsorgt werden muss.
Der Benutzer muss das Gerät am Ende seiner Lebensdauer
an speziellen Sammelstellen für die Entsorgung von
elektrischen und elektronischen Altgeräten abgeben oder
dem Händler beim Kauf eines Neugerätes desselben Typs
Verkäufer übergeben.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Geräts
DUPLEX werden Umweltschäden und eine Gefährdung der
persönlichen Gesundheit vermieden und das Recycling des
Materials, aus dem das Gerät selbst besteht, begünstigt.
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DUPLEX 340-420-620