Sicherheit
2.3
Lebensdauer
Die Lebensdauer beträgt in Abhängigkeit zu den ordnungsgemäß durchgeführten
Wartungen (Sicht-, Funktionsprüfung, Austausch von Verschleißteilen, etc.) ca. 2 Jahre.
Anschließend ist eine Revision, in einigen Fällen auch eine anschließende
Generalüberholung durch den Hersteller notwendig.
2.4
Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber sein Bedien- und Wartungspersonal
bezüglich der Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu schulen,
einzuweisen und zu überwachen hat.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss eingehalten und
dokumentiert werden!
2.5
Personalanforderungen
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen und
erhebliche Sachschäden verursachen können.
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
– Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass
sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit
beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort geltenden alters-
und berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur
ausführen, wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn
ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und
kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
417102264 Rev. 5-01.2019
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