Kurzanl e i t ung
D E U T S C H
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Garantiebestimmungen
X-Rite garantiert für die einwandfreie Material- und Verarbeitungsqualität seiner Produkte. Jegliche Mängel müssen innerhalb
eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten, mitgeteilt werden, vorbehaltlich anders lautender, lokaler Bestimmungen. Während
dieses Zeitraums ist X-Rite im Rahmen der Garantie verpflichtet, die defekten Teile kostenlos nach eigenem Ermessen
auszutauschen oder zu reparieren. (Verbrauchsgüter sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.)
Die vorliegende Garantie gilt nicht für Produkte, die nach dem Eintreffen beim Kunden beschädigt, in irgendeiner Weise
geändert oder unsachgemäss behandelt wurden. X-Rite ist ausschliesslich zur kostenlosen Reparatur bzw. zum kostenlosen
Austausch der defekten Teile verpflichtet, sofern der aufgetretene Defekt innerhalb der Garantiezeit nach Ermessen von X-
Rite hinreichend nachgewiesen wird. Die Reparatur bzw. der Austausch defekter Teile durch X-Rite hat keine Auswirkungen
auf bereits abgelaufene Garantien, und die Garantiezeit verlängert sich dadurch nicht. X-Rite haftet nicht für dem Kunden
entstandene Verluste oder zusätzliche Produktionskosten, zusätzliche Betriebskosten, sonstige Auslagen, Gewinneinbussen,
eine Reduzierung des Geschäftswerts oder jegliche spezielle, indirekte, versehentliche oder Folgeschäden, die an Personen
oder Eigentumswerten aufgrund einer Nichteinhaltung der vorgenannten Garantiebedingungen möglicherweise auftreten.
Es liegen keine weiteren Garantieerklärungen vor, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die hier genannten
Garantieleistungen hinausgehen. Die in der vorliegenden Garantie ausdrücklich genannten Garantieleistungen treten an
die Stelle jeglicher anderer Garantieversprechungen, ausdrücklich oder impliziert, einschliesslich, aber nicht beschränkt
auf implizierte Versprechungen bezüglich Marktfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte
Anwendung. Jegliche Aussagen oder Erklärungen, die in der vorliegenden Garantie nicht ausdrücklich genannt sind, sind
für X-Rite nicht verbindlich und gelten weder als Garantie noch als sonstige Versprechung. Zur Inanspruchnahme der
Garantieleistungen muss das Produkt in seiner Originalverpackung oder einer Verpackung mit ähnlicher Schutzwirkung bei
einem autorisierten X-Rite Kundendienstzentrum abgegeben werden (bei Lieferung Fracht bezahlt). Zum Nachweis, dass die
Garantiezeit für das Produkt noch nicht abgelaufen ist, muss ein Kaufbeleg, d. h. Rechnung mit Kaufdatum, vorgelegt werden.
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