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Fernscheinwerfer:
Was ist erlaubt?
Anbaubeispiele (siehe Grafik):
1. Fahrzeug mit zwei
serienmäßigen und zwei
zusätzlichen Fernscheinwerfern
auf dem Dach: uneingeschränkt
erlaubt.
2. Fahrzeug mit vier
serienmäßigen
Fernscheinwerfern:
uneingeschränkt erlaubt.
3. Fahrzeug mit zwei
serienmäßigen und vier
zusätzlichen Fernscheinwerfern:
nur erlaubt für Fahrzeuge der
Klasse N3 (über 12Tonnen),
wenn vier der sechs
Scheinwerfer per Schaltung
gleichzeitig leuchten können.
4. und 5. Für Fahrzeuge der
Klasse N3 mit vier serienmäßigen
und vier zusätzlichen
Fernscheinwerfern: nur erlaubt,
wenn zwei der acht Scheinwerfer
dauerhaft stillgelegt sind und vier
der sechs Scheinwerfer per
Schaltung gleichzeitig leuchten
können.
A/F = Abblend-
/Fernscheinwerfer
F
= Fernscheinwerfer
N
= Nebelscheinwerfer
= nicht erlaubt
F
F
F
F
3
A/F
A/F
N
N
F
F
1
A/F
A/F
N
N
F
F
F
F
4
A/F
A/F
F
F
N
N
2
A/F
A/F
F
F
N
N
F
F
F
F
5
A/F
A/F
F
F
N
N