Anhang F
Anhang 3-B
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2.1 der „GNU
Lesser General Public License" lizenzierte Software enthält,
so unterliegt diese Open-Source-Software den in Anhang 3-B
aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen
aus Anhang 3-B sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU LGPL)
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU
Lesser General Public License. Sie wurde nicht von der Free
Software Foundation herausgegeben. Es handelt sich hierbei
nicht um eine rechtsgültige Festlegung der Bedingungen
für die Weitergabe von Software, die mit der GNU LGPL
verwendet wird; eine solche stellt ausschließlich der englische
Originaltext der GNU LGPL dar. Wir hoffen jedoch, dass diese
Übersetzung deutschsprachigen Lesern helfen wird, die
GNU LGPL besser zu verstehen.
Version 2.1, Februar 1999
Copyright © 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie
ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten
und erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung
der Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen
die GNU General Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenzen, eben diese Freiheit des Weitergebens und
Veränderns garantieren und somit sicherstellen, dass diese
Software für alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License (Kleinere
Allgemeine
Öffentliche
Lizenz,
besonders bezeichnete Software-Pakete – typischerweise
Programmbibliotheken – von der Free Software Foundation und
anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu verwenden.
Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher
gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL)
oder aber die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL)
die bessere Strategie zur Anwendung im jeweiligen speziellen
Fall ist. Dabei bieten Ihnen die unten stehenden Erläuterungen
eine Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung „freie" Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service
zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie die Software im
Quellcode erhalten oder den Quellcode auf Wunsch bekommen
können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen
freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie darüber
informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem, der die Software weitergibt, verbieten,
Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese
Simultaner Dual-Band Wireless-N Gigabit-Router
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
LGPL),
gilt
für
einige
Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben
sich bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie
Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos
oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie
müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode
erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code
mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern die
vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst
diesen Code mit der Bibliothek neu verknüpfen können, auch
nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen
und sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir
bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die
Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
verändern.
Um jeden, der die Bibliothek weitergibt, zu schützen, wollen
wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie
Bibliothek keinerlei Gewährleistung besteht. Auch sollten,
falls die Bibliothek von jemand anderem modifiziert und
weitergegeben wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht
das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz
jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir
möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern eines
freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie
von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende
Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für
eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der
in dieser Lizenz (also der LGPL) im Einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der
Großteil
der
GNU-Software,
Bibliotheken, unterliegt der gewöhnlichen GNU General Public
License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz). Die vorliegende
Lizenz, also die GNU Lesser General Public License, gilt für
gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich
wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen
Lizenz (GNU GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse
Bibliotheken, um das Verknüpfen von Programmen, die nicht
frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde, sei
es statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden,
rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk", also eine abgeleitete
Version der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt
eine solche Verknüpfung nur, wenn die ganze Kombination
die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL weist dagegen
weniger strenge Kriterien für das Verknüpfen irgendeiner
anderen Software mit der Bibliothek auf.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere" Allgemeine Öffentliche
Lizenz („Lesser" GPL), weil sie weniger („less") dazu beiträgt,
die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche
Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software „weniger" Vorteile gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile
sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele
Bibliotheken benutzen. Die „Kleinere" Lizenz (LGPL) bietet
aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
einschließlich
einiger
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