5.4 Last anheben
GEFAHR
Der Bediener muss darauf achten, dass andere unbe-
teiligte Personen zu allen Seiten der Last mindestens
einen Sicherheitsabstand des 1,5-fachen der Höhe der
Last einhalten. Besteht die Gefahr, dass unbeteiligte
Personen ungesichert den Gefahrenbereich betreten
können, muss eine geeignete Absperrung vorgenommen
werden. Bei Nichtbeachtung kann es zu Verletzungen
oder sogar zu tödlichen Unfällen kommen.
GEFAHR
Die Last niemals einseitig bis auf die zu unterfahrende
Höhe anheben, da hier enorme Kipp- und Rutschgefahr
besteht.
WARNUNG
Überschreitet die Höhe der Last die Länge der
anzuhebenden Seite sind geeignete Sicherheitsvor-
kehrungen gegen das Kippen der Last vorzunehmen.
Dies gilt besonders bei Maschinen, bei denen sich der
Schwerpunkt in der oberen Hälfte der Last befindet.
Informieren Sie sich über die Maße der Last und führen
Sie die Schwerpunktermittlung durch, um Verletzungen
zu vermeiden.
WARNUNG
Bei Verwendung von Tandemfahrwerken
mit der zu bewegenden Last besteht
Quetschgefahr. Tragen Sie immer Ihre
persönliche Schutzausrüstung, siehe
Seite 5. Achten Sie auf einen ordnungs-
gemäßen Umgang mit den Geräten.
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5.4.1 Allgemein
Positionierung von Lenk- und Fahrwerk
Nr.
Benennung
1
Lenkwerk
2
Fahrwerk
Der Schwerpunkt muss immer näher zum Fahrwerk
liegen.
Hubhöhe
Bei größeren Hubhöhen ist zu beachten, dass schrittwei-
se gearbeitet wird. Einseitige Hub- und Absenkschritte
über 30 mm sind nicht zulässig. Zur Sicherung beim
schrittweisen Wechsel sind für das Gewicht der Last
geeignete Unterlagen, vorzugsweise aus Stahl oder
Hartholz zu verwenden. Dies gilt besonders bei Lasten
mit einem hohen Schwerpunkt oder kleiner Aufstands-
fläche.
Anheben/Absenken
Durch millimeterweises Anheben bzw. Absenken
prüfen, ob keine ungewollten Lastverschiebungen oder
Deformationen an den Aufnahmepunkten auftreten. Erst
im Anschluss daran die Last anheben.
© JUNG Hebe- und Transporttechnik GmbH
Tandemfahrwerke Serie K, G
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