8. Reinigungsmittel
Bei der Auswahl des Reinigungsmittels
sollte unbedingt auf die Eignung für
Ultraschallbäder geachtet werden, da sonst
Schäden an der Schwingwanne, schlimm-
stenfalls Verletzungen des Bedienperso-
nals, auftreten können.
Verwenden Sie die in Punkt 8.3 genannten Reini-
gungsmittel.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einschränkungen
zu lösemittelhaltigen und wässrigen Reinigern in den
Kapiteln 8.1 und 8.2.
Beachten Sie für alle in den Kap. 8.1 und 8.2 aufge-
führten Reinigungsmittel unbedingt die Sicherheitsda-
tenblätter der jeweiligen Hersteller.
Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Lieferanten oder den
Hersteller.
h
AftungsAusschluss
Alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der in Kapi-
tel 8.1 und 8.2 genannten Einschränkungen hervor-
gerufen werden, unterliegen nicht der Mängelhaftung
des Herstellers.
8.1 Einschränkungen zu
lösemittelhaltigen
Reinigern
Achtung! Auf keinen Fall dürfen brennbare
Flüssigkeiten, bzw. Lösemittel, direkt in der
Ultraschall-Reinigungswanne verwendet
werden. Es besteht Brand- und Explosions-
gefahr!
Ultraschall erhöht die Verdunstung der
Flüssigkeiten und bildet feinste Nebel, die
sich an Zündquellen jederzeit entzünden
können.
Explosionsgefährliche Stoffe und entzündliche Löse-
mittel
• der Gefahrenklassen nach VbF: AI, B, AII, AIII
• oder gekennzeichnet gemäß EG-Richtlinien durch
Symbole und Gefahrenhinweise E bzw. R 1, R 2
• oder R 3 für explosionsgefährliche Stoffe
• oder F+, F bzw. R 10, R 11 oder R 12 für
entzündliche Stoffe
dürfen nicht in die Edelstahlwanne des Ultraschallge-
rätes eingebracht und beschallt werden.
A
usnAhme
Den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften entspre-
chend, können begrenzte Volumina entzündlicher
Flüssigkeiten (maximal 1 Liter) in einem Ultraschall-
gerät unter folgenden Voraussetzungen beschallt
werden: In dem diese Flüssigkeiten bei ausrei-
chender äußerer Lüftung in einem entsprechenden
separaten Behälter (Beispiel Becherglas), in die mit
nicht entzündlicher Flüssigkeit (Wasser mit einigen
Tropfen Netzmittel) gefüllte Edelstahlwanne einge-
bracht werden.
8.2 Einschränkungen zu
wässrigen Reinigern
Verwenden Sie direkt in der Ultraschallwanne keine
wässrigen Reinigungsmittel im sauren Bereich
(pH-Wert kleiner 7), in welche Fluorid- (F-), Chlorid-
(Cl-) oder Bromid- (Br-) Ionen mit der Verschmutzung
der Teile oder mit dem Reinigungsmittel eingebracht
werden. Diese zerstören die Edelstahlwanne bei
Ultraschallbetrieb in kurzer Zeit durch Lochfraßkorro-
sion.
s
l
äuren und
Augen
Weitere Mittel, welche bei hohen Konzentrationen
und / oder Temperaturen auf die Edelstahlwannen bei
Ultraschallbetrieb korrosiv zerstörend einwirken sind,
ohne Anspruch auf Vollständigkeit: z.B. Salpetersäu-
re, Schwefelsäure, Ameisensäure, Flusssäure (auch
verdünnt).
s
h
Pülmittel und
AushAltsreiniger
Spülmittel und Haushaltsreiniger können geringen
Mengen von Chloriden enthalten.
In der Regel ist die Konzentration der Chloride so ge-
ring, dass sie nicht auf der Verpackung der Spülmittel
und Haushaltsreiniger angegeben werden müssen,
und daher nicht erkannt werden.
Trotzdem können auch diese geringen Mengen dazu
führen, dass bereits nach kurzer Zeit der Edelstahl
der Ultraschallwanne und Einsatzkörbe Beschä-
digungen wie Rostbildung, Lochfraßkorrosion und
Zerstörung aufweisen.
Verwenden Sie daher nur die in Kapitel 8.3 aufge-
führten Reinigungsmittel.
V
e
erschlePPter
intrAg
Die vorstehenden Beschränkungen für die Verwen-
dung der Ultraschallwanne gelten auch, wenn die
o.g. chemischen Verbindungen als Verschmutzung
oder in Form von Verschleppung, in die wässrigen
Medien (insbesondere auch bei destilliertem Wasser)
eingebracht werden.
s
äurewAnne
Verwenden Sie bei Benutzung vorgenannter Medien
eine entsprechende Säure-Einsatzwanne
(als Zubehör erhältlich).
d
esinfektionsmittel
Des Weiteren gelten diese Einschränkungen auch für
handelsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel,
sofern diese die o.g. Verbindungen enthalten.
s
icherheitsVorschriften
Beachten Sie auch die vom Hersteller der Chemikali-
en angegebenen Sicherheitsvorschriften (z.B. Brille,
Handschuhe, R- und S-Sätze).
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DE
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