REMS Power-Press E Instrucciones De Servicio página 10

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5.3. Störung: Beim Schließen der Presszange, Presszange Mini, des
Pressrings, der Presssegmente entsteht ein deutlicher Grat an
der Presshülse.
Ursache:
Beschädigte oder abgenutze Presszange, Presszange Mini,
Pressring, Presssegmente bzw. Presskontur.
Falsche Presszange, Presszange Mini, falscher Pressring / Zwischen-
zange (Presskontur, Größe) eingesetzt.
Nicht geeignete Abstimmung von Presshülse, Rohr und Stützhülse.
5.4. Störung: Pressbacken schließen bei unbelasteter Presszange,
Presszange Mini bei „A" und „B" (Fig. 1) versetzt.
Ursache:
5.5. Störung: Beim Axialpressen wird das Rohr zwischen Druckhülse und
Fittingbund eingequetscht.
Ursache:
Aufweitung zu lang.
Rohr zu weit auf die Stützhülse des Druckhülsen-Verbinders geschoben.
Falscher Aufweitkopf (Druckhülsen-System, Größe) eingesetzt.
Nicht geeignete Abstimmung von Druckhülse, Rohr und Stützhülse.
5.6. Störung: Beim Axialpressen bleibt nach dem Schließen der Pressköpfe
ein deutlicher Spalt zwischen Druckhülse und Fittingbund.
Ursache:
Rohr zwischen Druckhülse und Fittingbund eingequetscht, siehe 5.5.
Falscher Presskopf (Druckhülsen-System, Größe) eingesetzt.
Akku leer oder defekt (REMS Akku-Antriebsmaschinen).
Antriebsmaschine defekt.
5.7. Störung: Aufweiter stellt Aufweitung nicht fertig, Aufweitkopf öffnet
nicht völlig.
Ursache:
Antriebsmaschine überhitzt (REMS Power-Ex-Press Q & E ACC).
Abgenutzte Kohlebürsten (REMS Power-Ex-Press Q & E ACC).
Akku leer oder defekt (REMS Akku-Antriebsmaschinen).
Antriebsmaschine defekt.
Falscher Aufweitkopf (Druckhülsen-System, Größe) eingesetzt.
Aufweitkopf schwergängig, oder defekt.
Aufweitvorrichtung falsch eingestellt (REMS Akku-Ex-Press Cu ACC).
Abstand der Druckhülse nicht ausreichend zum Aufweitkopf.
6. Entsorgung
Die Antriebsmaschinen dürfen nach ihrem Nutzungsende nicht über den
Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen nach den gesetzlichen Vorschriften
ordnungsgemäß entsorgt werden.
7. Hersteller-Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes an den
Erstverwender. Der Zeitpunkt der Übergabe ist durch die Einsendung der
Original-Kaufunterlagen nachzuweisen, welche die Angaben des Kaufdatums
und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle innerhalb der Garantiezeit
auftretenden Funktionsfehler, die nachweisbar auf Fertigungs- oder Material-
fehler zurückzuführen sind, werden kostenlos beseitigt. Durch die Mängelbe-
seitigung wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder
Missbrauch, Missachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel,
übermäßige Beanspruchung, zweckfremde Verwendung, eigene oder fremde
Eingriffe oder andere Gründe, die REMS nicht zu vertreten hat, zurückzuführen
sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten REMS Vertrags-Kunden-
dienstwerkstatt erbracht werden. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn
das Produkt ohne vorherige Eingriffe in unzerlegtem Zustand einer autorisierten
REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt eingereicht wird. Ersetzte Produkte
und Teile gehen in das Eigentum von REMS über.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Die gesetzlichen Rechte des Verwenders, insbesondere seine Gewährleis-
tungsansprüche bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer, werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt. Diese Hersteller-Garantie gilt nur für Neuprodukte,
welche in der Europäischen Union, in Norwegen oder in der Schweiz gekauft
und dort verwendet werden.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
8. Verlängerung der Hersteller-Garantie auf 36 Monate
Für die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Antriebsmaschinen, bei welchen
die Übergabe an den Erstverwender ab dem 2011-01-01 erfolgt, besteht die
Möglichkeit, die Garantiezeit der vorstehenden Hersteller-Garantie auf 36
Monate zu verlängern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Antriebsmaschine
mindestens alle 12 Monate nach der Übergabe an den Erstverwender zu einer
dienstwerkstatt eingeschickt wird und die Angaben auf dem Leistungsschild
lesbar sind. Bei der jährlichen Inspektion wird z. B. die Presskraft geprüft, die
Antriebsmaschine wird zerlegt, und es werden Verschleißteile geprüft und in
der Regel getauscht. Außerdem erfolgt eine jährliche Wiederholungsprüfung
elektrischer Geräte nach EN 62638:2010-08 (VDE 0702). Nach erfolgter
Inspektion erstellt die autorisierte REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt ein
nummer. Die Antriebsmaschine erhält eine Prüfplakette. Der Zeitpunkt der
Übergabe ist durch die Einsendung der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen,
die Einhaltung der Inspektionsintervalle ist durch die Einsendung der jeweiligen
derlichen Reparatur wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
9. REMS Vertrags-Kundendienstwerkstätten
Firmeneigene Fachwerkstatt für Reparaturen:
SERVICE-CENTER
Neue Rommelshauser Straße 4
D-71332 Waiblingen
Telefon (07151) 56808-60
Telefax (07151) 56808-64
Wir holen Ihre Maschinen und Werkzeuge bei Ihnen ab!
Nutzen Sie in der Bundesrepublik Deutschland unseren Abholservice.
Einfach anrufen unter Telefon (07151) 56808-60, oder Download des Abhol-
auftrages unter www.rems.de
Abholauftrag.
Oder wenden Sie sich an eine andere autorisierte REMS Vertrags-Kunden-
dienstwerkstatt in Ihrer Nähe.
10. Teileverzeichnisse
Teileverzeichnisse siehe www.rems.de
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