5. WARTUNG UND PFLEGE
de
Nach jeder Verwendung ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
en
Verschmutzungen sind mit einem feuchten Tuch zu entfernen. Das Rettungsgerät
soll nicht mit Säuren oder Laugen in Kontakt kommen. Ist dies unvermeidlich, so
fr
reinigen Sie das Gerät anschließend sofort.
Einmal pro Jahr ist ein Jahresinspektion der Geräte fällig, welche zu dokumentie-
es
ren ist. Diese Jahresinspektion ist durch eine Sachkundige Person durchzuführen.
pt
Alle drei Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit besteht, ist eine Funktions- und
Belastungsprüfung durchzuführen. Es dürfen nur von LUKAS freigegebene Prüf-
it
mittel verwendet werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechend gültigen
nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf die Wartungsintervalle von
nl
Rettungsgeräten.
da
5.1 Reparatur
Reparaturen dürfen nur durch LUKAS oder durch eine von LUKAS geschulte Per-
sv
son durchgeführt werden. Beachten Sie hierzu die Hinweise in den Ersatzteillisten.
fi
5.2 Garantie
el
Sollten Störungen nicht behebbar sein ist ein LUKAS-Händler oder der LUKAS
Kundendienst zu verständigen! Die Anschrift finden Sie auf der letzten Seite der
pl
Anleitung.
cs
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ja
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