MekFarmer 120
WARNUNG
5.6.6
ANSCHLUSS DER HYDRAULISCHEN
DRILLMASCHINE (OPT)
1
2
1
FIG. 29
5.6.7
TRANSPORT AUF STRASSE
WARNUNG
Soweit von den Rechtsvorschriften des Straßenverk-
ehrs vorgeschrieben, muss der Transport auf Straßen
mit den Katzenaugen, Blinker, Signale für langsames
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4
3
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Fahrzeug und für vorstehende Ladung ablaufen. Die
Indikatoren auf der hinteren Seite der Maschine gut
sichtbar einstellen. Im Fall nächtlicher Verstellung
oder bei schlechter Sicht die Signallichter und - Größen
einsetzen.
Es ist absolut verboten, Personen oder Tiere auf dem
Gerät zu transportieren.
In Kurven auf die Fliehkraft achten, die mit bzw. ohne
angebaute Maschine an einer vom Schwerpunkt des
Traktors abweichenden Stelle ausgeübt wird.
Beim Straßentransport mit ausgehobenem Gerät ist
der Schalthebel des Krafthebers des Traktors in die
gesperrte Position zu bringen.
Während des Maschinentransports die Zapfwelle en-
tkuppeln und die Gelenkwelle vom Traktor lösen.
Für den Straßentransport muss das Gerät mindestens
40 cm vom Boden angehoben sein.
Standsicherheit der Einheit Traktor-Gerät prüfen.
M
T
0,2 T
Z
d
i
FIG. 30
5.6.8
REGULIERUNG DER ARBEITSTIEFE
GEFAHR
Die Maschine auf einer waagerechten und stabilen
Traktor ausmachen. Die Feststellbremse einsetzen.
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M
s
101