3.6 Signalzange (Zubehör) – Ortung einer einzelnen Rohrleitung oder Kabel
In vielen Situationen ist es entweder nicht möglich oder nicht sicher, Zugang zu einem Kabel zu erhalten, um einen
elektrischen Kontakt herzustellen. Die Signalzange bietet eine effiziente und sichere Methode, ein Kabel mit einem
Ortungssignal zu versehen.
Bei Verwendung der Signalzange ist es am besten, wenn beide Enden des Zielkabels geerdet sind, damit der
Strom fließen kann. Bei Anwendung einer Signalzange nahe eines Erdungspunkts, an dem mehrere Erdungen
oder eine Erdungsschiene vorliegen, müssen Sie sicherstellen, dass die Signalzange um die zu suchende Leitung
herum angelegt und nicht um die Erdungsschiene/anderen Erdungen angebracht wird, da sonst das Signal in eine
unerwünschte Leitung eingespeist wird.
Signalzange (Zubehör) - Sender einstellen
1. Schalten Sie den Sender ein, indem Sie die Ein-/Austaste zwei Sekunden gedrückt halten.
2. Verbinden Sie schwarze und rote Messleitungen der Signalzange mit den Sendereingängen.
3. Klemmen Sie die Signalzange rund um die zu suchende Leitung.
4. Drücken Sie die Taste Signalstärke zum Umschalten zwischen Hi und Lo. Lo-Signalstärke verbraucht weniger
Energie und hilft bei der Schonung der Batteriekapazität. Erhöhen Sie die Signalstärke, falls das resultierende
Signal zu schwach ist. Durch unnötige Erhöhung der Signalstärke könnte das Signal auf andere Bereiche
„ableiten" und zu irreführenden „Geister"-Signalen führen. Es zieht zudem mehr Strom von der Batterie.
Signalzange (Zubehör) – Ortung des Empfängers
1. Schalten Sie den Empfänger ein, indem Sie die Ein-/Austaste
zwei Sekunden gedrückt halten.
2. Stellen Sie die Frequenz des Senders ein, indem Sie die Taste
wiederholt drücken. Wählen Sie die Frequenz 33 kHz.
3. Befolgen Sie die unter Empfängerortung, Abschnitt 3.1,
beschriebenen Schritte.
4. Bewerten Sie mit der Links/Rechts-Pfeilanzeige schnell die
Position/Richtung des Kabels.
5. Messen Sie optional die Tiefe des Kabels. Einzelheiten
finden Sie unter Tiefen- und Strommessungen vornehmen,
Abschnitt 4.3.
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