1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Anlage zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Ver-
lust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
•
Versagen wichtiger Funktionen der Anlage
•
Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung
•
Gefährdung von Personen durch elektrische und
mechanische Einwirkungen.
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Montage- und Betriebsanleitung auf-
geführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicher-
heitsvorschriften des Betreibers, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber/
Bediener
•
Ein vorhandener Berührungsschutz für sich
bewegende Teile darf bei einer sich in Betrieb
befindlichen Anlage nicht entfernt werden.
•
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in
den Vorschriften des VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
1.7 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle War-
tungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von auto-
risiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden, das sich durch eingehendes Studium der
Montage- und Betriebsanleitung ausreichend infor-
miert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe nur im
Stillstand durchzuführen. Die in der Montage- und
Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise
zum Stillsetzen der Anlage muss unbedingt
eingehalten werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen
alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder
angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen an Pumpen sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung
anderer Teile kann die Haftung für die daraus entste-
henden Folgen aufheben.
12
1.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpen ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entspre-
chend Abschnitt 2.1 Verwendungszweck der Mon-
tage- und Betriebsanleitung gewährleistet. Die in den
technischen Daten angegebenen Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden
2. Allgemeine Produktbeschreibung
Die Grundfos Liftaway C 40-1 ist eine kompakte
Kleinhebeanlage bestehend aus einem kleinen Sam-
melbehälter und einer nicht im Lieferumfang enthal-
tenen Schmutzwasserpumpe vom Typ Unilift KP 150
oder Unilift KP 250 mit Schwimmerschalter zum
automatischen Ein- und Ausschalten. Die Kleinhebe-
anlage ist zur Entsorgung von Schmutzwasser aus
Waschbecken und Waschmaschinen bestimmt.
Der Sammelbehälter ist ansprechend und funktions-
gerecht gestaltet und besitzt eine einfach zu reini-
gende Oberfläche. Er ist sowohl für die Wandmon-
tage als auch für die Bodenaufstellung geeignet.
Die vollautomatische Kleinhebeanlage ist einfach zu
installieren und ermöglicht einen störungsfreien
Betrieb.
Die vorliegende Betriebsanleitung gilt ausschließlich
für den Sammelbehälter C 40-1 inklusive Montage-
satz. Zum Einbau der Pumpe siehe auch die mit der
Pumpe mitgelieferte Montage- und Bedienungsanlei-
tung.
2.1 Verwendungszweck
Die Liftaway C 40-1 ist in Verbindung mit der
Schmutzwasserpumpe Unilift KP 150 oder
Unilift KP 250 zur Entsorgung von Schmutzwasser
aus Waschbecken oder Waschmaschinen bestimmt,
wenn das Schmutzwasser nicht direkt über ein freies
Gefälle in die Kanalisation abfließen kann.
Die Kleinhebeanlage Liftaway C 40-1
darf auf keinen Fall für die Entsorgung
Achtung
von Toilettenabwasser verwendet
werden.
Soll das Schmutzwasser aus Duschen entsorgt
werden, wird die Verwendung eines Produkts aus
der Baureihe Sololift+ empfohlen.
Typische Anwendungen von Hebeanlagen:
•
Entsorgung von Schmutzwasser aus Unterge-
schossen, die sich unterhalb der Rückstauebene
befinden
•
Förderung von Schmutzwasser aus bestehenden
Gebäuden, wenn im Rahmen einer Modernisie-
rung zusätzliche sanitäre Einrichtungen errichtet
werden, die so weit von einem Hauptabwasserka-
nal entfernt sind, dass eine Schmutzwasserent-
sorgung über ein natürliches Gefälle nicht
möglich ist.