dann erlaubt, wenn die Filter- und Absauganlage ortsveränderlich betrieben wird und ein
Fortluftbetrieb betrieblich nicht möglich oder verhältnismäßig ist (siehe hierzu TRGS560
Absatz 3 Punkt). Einige wenige Stoffe nach GefStoffV sind aufgrund ihrer hohen Gefahr
generell vom Umluftbetrieb ausgeschlossen (siehe hierzu TRGS560 Absatz 3 Punkt) –
müssen aber trotzdem vor dem Abführen nach außen gefiltert werden.
Es muss bei der Installation darauf geachtet werden, das die Abströmende Luft bei der
Rückführung in die Halle keinen Staub/ Ablagerungen von Böden oder anderen Flächen
aufwirbeln kann. Hierzu kann z.B. das Ausblasblech gedreht oder mit einem 90° Bogen die
Luft gerichtet abgeführt werden.
Beachten Sie außerdem die Hinweise im Abschnitt: „Verwendung von Rohren und
Schläuchen".
Erfassung
Bei der Auslegung von Erfassungselementen nach Norm, müssen die Angaben des
Herstellers beachtet werden. Es muss eine min. Luftgeschwindigkeit bei der Erfassung von
0,4m/s (siehe 15012-2) erreicht werden. Zur Auslegung sind die Angaben des erreichten
Mindest-Volumenstroms im ungünstigsten Zustand (Filter gesättigt) der Filter- und
Absauganlage nötig.
Beispiele:
Filter- und Absauganlage
TFS 500
TFS 1000
*bei Filter gesättigt zu 75% (Warnung „Filterwechsel notwendig" wird angezeigt)
Beachten Sie außerdem die Hinweise in den Abschnitten: „Verwendung von
Erfassungselementen", „Verwendung von Rohren und Schläuchen" & „Filterüberwachung".
Die Beispiele betreffen die TFS Serie. Im Regelfall werden TBH Filter- und Absauganlagen in
einem Verbund mit einem geschlossenen Lasersystem betrieben. Dieses Lasersystem
übernimmt in diesem Fall die Erfassung, Steuerung und Signalisierung der Kombination aus
Lasersystem und Absaugung.
Um die Schutzziele der Normen DIN EN 15012, 60335 -2-69 AA zu erreichen muss die
Auslegung des Gesamtsystems nach der folgenden Vorgehensweise erfolgen:
Ermittlung des benötigten Volumenstroms mit 0,4m/s Strömungsgeschwindigkeit an
der Erfassungsstelle zzgl. 30% Luftvolumen (siehe hierzu Kapitel 8.2).
Dimensionierung
Strömungsgeschwindigkeiten (siehe Kapitel 7.5).
Sicherstellung der Absaugleistung an der Erfassungsstelle (siehe untenstehenden
Absatz „Überwachung der Saugleistung").
Sicherstellung Signalisierung (siehe untenstehenden Absatz „Signalisierung").
Wartung, Filterwechsel und Entsorgung, im Besonderen die Entsorgung gebrauchter
Filterelemente in einer luftdichten Verpackung, gemäß den Bestimmungen dieser
BWA.
Beschreibung
Saugleistung
minimum*
250m³/h
500m³/h
von
Rohr
und
9
Saugleistung
maximum
400 m³/h
850 m³/h
Schlauchleitungen
Bemerkung
Effektivwerte
Effektivwerte
entsprechend
der