► Das Gerät darf nur in Betrieb genommen werden, wenn die Angaben des Typenschildes mit den
DE
Vorgaben des regionalen Spannungsnetzes übereinstimmen.
► Das Gerät darf nur an Steckdosen angeschlossen werden, die mit dem Schutzleitersystem ver-
bunden sind.
► Der Netzstecker muss leicht zugänglich sein.
► Vor Arbeiten an den elektrischen Teilen, Gerät vom Netz trennen.
► Anschlussleitungen (wie z.B. Netzkabel), Schläuche und Gehäuse (wie z.B. Bedienfolie) regelmä-
ßig auf Beschädigungen (z.B. Knicke, Risse, Porosität) oder Alterung überprüfen.
Geräte mit schadhaften Anschlussleitungen, Schläuchen oder Gehäuseteilen oder anderen
Defekten dürfen nicht mehr betrieben werden!
► Beschädigte Geräte unverzüglich außer Betrieb nehmen. Netzstecker ziehen und gegen wieder
Einschalten sichern. Gerät zur Reparatur einschicken!
► Gerät nur unter Aufsicht betreiben.
► Beachten Sie die nationalen Unfallverhütungsvorschriften!
► Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, dass nationale Vorschriften bei Betrieb und bezüg-
lich einer wiederholten Sicherheitsprüfung von elektrischen Geräten eingehalten werden.
In Deutschland sind dies die DGUV Vorschrift 3, in Zusammenhang mit VDE 0701-0702.
► Informationen zu REACH und SVHC finden Sie auf unserer Internetseite unter www.renfert.com im
Support Bereich.
Spezifische Hinweise
► Die Gerätesteckdose an der Absaugung ist nur für den in der Betriebsanleitung angegebenen
Zweck ausgelegt. Der Anschluss anderer Elektrogeräte kann zu Sachschäden führen.
► Vor dem Anschließen eines Elektrogerätes an die Gerätesteckdose das Elektrogerät abschalten.
► Betriebsanleitung des anzuschließenden Elektrogerätes lesen und die darin enthaltenen Sicher-
heitshinweise einhalten.
► Nationale Vorschriften und zulässige Staubbelastungen in der Arbeitsumgebung beachten. Fragen
Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder zuständige Behörde.
► Sicherheitsdatenblätter der abzusaugenden Materialien beachten.
► Beim Absaugen von gefährlichen Materialien persönliche Schutzausrüstung tragen.
► Beim Entleeren der Staubschublade oder beim Reinigen ist je nach Sauggut eine geeignete per-
sönliche Schutzausrüstung zu tragen.
► Bei der Entsorgung des Saugguts oder gebrauchter Filter örtliche Bestimmungen und Unfallver-
hütungsvorschriften beachten!
► Nur mit geschlossener Staubschublade saugen.
► Nicht ohne Saugschlauch betreiben.
► Keine brennbaren oder explosiven Gase, Dämpfe, Stäube einsaugen.
► Die folgenden Anwendungsfälle bergen erhöhte Gefahren und sind daher unzulässig:
Bei einer Reinigung durch Aussaugen von Fräskammern und SLM-Druckanlagen kann es bei ei-
ner ausreichend hohen Konzentration und Reinheit (d. h. unvermischt mit anderen Dental-Stäuben
wie z.B. Gips, Kunststoff), aufgrund einer möglichen exothermen Reaktion (z.B. durch Oxidation)
zu einer Selbstentzündung oder Staubexplosion des Frässtaubs bzw. Druckpulvers kommen.
Insbesondere bei folgenden Fräs- oder Druckmedien muss eine alternative Reinigungsmethode
gewählt werden (z.B. manuelle Reinigung):
• Holz
• Titan / Titan-Aluminium
• Leichtmetalle und Leichtmetall-Legierungen (z.B. Aluminium, Magnesium)
• Cobalt-Chrom-Pulver (z. B. zur Verwendung in SLM Anlagen)
Werden Leichtmetalle wie z.B. Titanlegierung in großen Mengen bearbeitet (z.B. mit Schleifpapier)
und es entsteht hierbei sehr feiner Schleifstaub, kann es bei einer ausreichend hohen Konzen-
tration und Reinheit aufgrund einer möglichen exothermen Reaktion zu einer Selbstentzündung
kommen.
► Keine heißen Materialien einsaugen.
► Keine Flüssigkeiten einsaugen.
► Wenn die Absaugung dazu benutzt wird Gefahrstoffe zu saugen, ist eine geeignete persönliche
Schutzausrüstung zu verwenden und dafür zu sorgen, dass die Abluft in geeigneter Weise abge-
führt wird. Entsprechende Anforderungen entnehmen Sie bitte den Sicherheitsdatenblättern.
► Sauggut gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
Zugelassene Personen
Bedienung und Wartung des Gerätes darf nur von unterwiesenen Personen erfolgen.
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