Aufstellbedingungen
Vor der Inbetriebnahme muß sichergestellt sein, dass das Netzkabel des zugehörigen
Netzgerätes ordnungsgemäß am Netz angeschlossen ist. Alle Geräte mittels Masse-
verbindungskabel (nicht im Lieferumfang enthalten) über die an den Geräten vorhande-
nen Potentialausgleichsklemmen an den Potentialausgleich (PA) anschließen.
Der Kabelquerschnitt richtet sich nach den zutreffenden nationalen Bestimmungen.
Die Installation muss von einer dafür ausgebildeten Fachkraft vorschriftsmäßig und nach
den Regeln der Technik durchgeführt werden.
Für das Anschlusskabel zum Auswertegerät dürfen nur von Sartorius freigegebene Kabel
und Kabellängen verwendet werden, die die Beschränkungen der Kabellängen aufgrund
der Kapazitäts- und Induktivitätswerte (siehe Anlage zur EG-Baumusterprüfbescheini-
gung) und des EMV-Verhaltens berücksichtigen.
Die Anlage erstmalig nur dann in Betrieb nehmen, wenn sichergestellt ist, dass der
Bereich nicht explosionsgefährdet ist. Zeigen sich bei dieser Inbetriebnahme durch Trans-
portschäden Abweichungen (keine Anzeige, keine Hinterleuchtung, so ist die Anlage
vom Netz zu trennen und der Service zu informieren.
Die Kenndaten Ui, Li, Pi, Ta, Temperaturklasse, Ci, Li der Wägeplattform befinden sich in
der EG-Baumusterprüfbescheinigung. Dort ist auch angegeben, welche Auswertegeräte
(Indikatoren) an die Wägeplattform angeschlossen werden dürfen. Bei Anschluss eines
Indikators müssen die Kenndaten berücksichtigt werden. Die Ci- und Li-Werte gelten für
Wägeplattformen mit 3 m langem Anschlusskabel zum Indikator. (Siehe auch „Nachweiss
zur Eigensicherheit" im Anhang dieser Anleitung.
Die explosionsgeschützte Wägeanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu
errichten. Dabei sind die entsprechenden nationalen Gesetze/Vorschriften (z.B. ElexV,
VbF, EX-RL, DIN EN 60079-14, DIN EN 5281-1-2, DIN VDE 0166, DIN VDE 0100,
DIN VDE 0101, DIN VDE 0800) zu beachten. Insbesondere sind die „Speziellen
Bedingungen für den sicheren Gebrauch" (Punkt 17 der EG-Baumusterprüfbescheinigung
der KEMA) einzuhalten. Nationale Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz sind einzuhalten.
Vor Inbetriebnahme der Wägeanlage im explosionsgefährdeten Bereich muss der
ordnungsgemäße Zustand der Anlage durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft überprüft werden (§12 ElexV). Prüfen, ob die zuständige
Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) informiert werden muss. Auch während des Betriebes
sind Prüfungen der Anlage erforderlich. Die Fristen dazu sind so zu bemessen, dass ent-
stehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden. Die
Prüfungen sind mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Bei der Installation und
während des Betriebes sind die entsprechenden Auflagen (z.B. §13 ElexV, DIN VDE 0105
Teil 9, Richtlinien der Berufsgenossenschaft) zu erfüllen. Bei den Prüfungen sind die sich
hierauf beziehenden dem Stand der Technik entsprechenden Regeln zu beachten.
Jeder Eingriff in das Gerät (außer durch von Sartorius autorisierte Personen), sowie
unsachgemäße Installationen und Bedienung führt zum Verlust der Ex-Zulassung sowie
aller Garantieansprüche.
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