5
Das Hebegut muss immer bis zum Anschlag aufgeschoben werden.
Das Seil nicht knoten oder mit Seilklemmen, Schrauben oder Ähnlichem kürzen oder
verlängern. Seile dürfen nicht instand gesetzt werden. Das Seil nicht über Kanten ziehen.
Kette zum Anschlagen des Gerätes nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube, Schraubendreher
oder Ähnlichem verbinden. Fest in Lastaufnahmemittel eingebaute Ketten dürfen nicht instand
gesetzt werden. Die Kette nicht über Kanten ziehen.
Das Gerät selbst darf keinesfalls als Tragmittel zum Anschlagen von Seilen, Ketten oder
Bändern verwendet werden.
Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe fallen lassen.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden.
P
I
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
NBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Heben • Sichern • Fördern • Verpacken
Evers GmbH • Graf-Zeppelin-Straße 10-12 • 46149 Oberhausen • Telefon (02 08) 99 475-0 • Telefax (02 08) 99 475-31 • E-Mail evers@eversgmbh.de • www.eversgmbh.de