6
Evers-Ersatzteile
Reparaturarbeiten
dürfen
nur
von
Fachwerkstätten,
die
Original
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der Evers -Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
P
A
RÜFUNG VOR
RBEITSBEGINN
Es ist darauf zu achten, dass die Oberflächen des Hebegutes, wo das Lastaufnahmemittel
angeschlagen wird, möglichst fett-, farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei sind, so
dass der Kontakt des Schutzbelages zum Hebegut nicht behindert wird.
Fest- und Klemmbacke auf Verschleiß und Mängel prüfen. Beide Backen müssen ein
sauberes Profil besitzen.
Der Schutzbelag muss eben, fett- und ölfrei sein. Er ist umgehend auszutauschen, wenn seine
Restdicke 2,5 mm oder weniger beträgt.
Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf Beschädigungen, Risse oder Verformungen hin zu
überprüfen.
Das Lastaufnahmemittel muss sich leichtgängig öffnen und schließen lassen.
Der Schutzbelag ist auszutauschen, wenn die Dicke weniger als 2,5 mm beträgt.
Überprüfung der Kette zum Anschlagen des Gerätes (nur TPZ 0,75)
Die Anschlagkette muss in Anlehnung an DIN 685-5 regelmäßig geprüft werden.
Insbesondere bei einem Verschleiß von mehr als 10% der Nenndicke an mindestens einem
der Kettenglieder muss sie erneuert werden.
Anschlagketten müssen auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Verschleiß und
Korrosionsnarben überprüft werden.
Eine gelängte oder verschlissene Kette muss ausgetauscht werden.
Überprüfung des Seils
Anschlagseile müssen regelmäßig in Anlehnung an DIN 15020-2 geprüft werden. Dabei ist
besonders auf Knicke und Beschädigungen zu achten.
Sichtprüfung des kompletten Seils auf äußere Fehler, Verformungen, Knicke, Quetschungen,
Brüche einzelner Litzen, Aufdoldungen, Rostschäden (z.B. Korrosionsnarben), starke
Überhitzung und starke Abnutzung der Seilendverbindungen (z.B. Presshülse).
Seilschäden
führen
zu
Funktionsstörungen
und
bleibenden
Schäden
an
dem
Lastaufnahmemittel. Durch vorstehende, gebrochene Seildrähte kann es zu Verletzungen
kommen.
G
L
EBRAUCH DES
ASTAUFNAHMEMITTELS
Am Tragmittel hängend ist die Plattenzange so über dem aufzunehmenden Hebegut zu
positionieren, dass sie lotrecht über dem angenommenen Schwerpunkt des Hebegutes hängt.
Sie ist so weit abzulassen, dass sie am Handgriff angehoben werden kann, um das Zugseil zu
entlasten. Dadurch öffnet sich die Klemmbacke. Sollte das nicht der Fall sein, kann die
Plattenzange durch Ziehen am Griffstück der Klemmbacke bequem geöffnet werden. In dem
Zustand ist das Lastaufnahmemittel auf das Hebegut zu setzen. Durch Anheben des
Tragmittels spannt sich das Seil und die Klemmbacke fasst die Last sicher. Dabei ist
unbedingt darauf zu achten, dass das Zugseil (bzw. die -kette beim TPZ 0,75) nicht verdreht
ist und über die Umlenkrolle läuft!
Heben • Sichern • Fördern • Verpacken
Evers GmbH • Graf-Zeppelin-Straße 10-12 • 46149 Oberhausen • Telefon (02 08) 99 475-0 • Telefax (02 08) 99 475-31 • E-Mail evers@eversgmbh.de • www.eversgmbh.de