Projektormontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN VDE 0711-217 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan-
del ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Projektors muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Der Projektor sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Projektors. Versuchen
Sie niemals, die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen,
sondern beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu
Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Der Projektor muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn der Projektor von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen gearbeitet werden. Der Projektor darf niemals frei schwingend im Raum befestigt
werden.
Achtung: Projektoren können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie Zweifel
an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Projektor NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Projektors aushalten kann.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
Befestigen Sie den Projektor mit dem Hängebügel über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
Die Bohrung hat einen Durchmesser von 10 mm.
LEBENSGEFAHR!
BRANDGEFAHR!
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