Blinken beide LED abwechselnd, so ist entweder der Akku
nicht vollständig aufgeschoben oder es liegt ein Fehler an
Akku oder Ladegerät vor. Ladegerät und Akku aus
Sicherheitsgründen sofort außer Betrieb nehmen und bei
einer Berner Kundendienststelle überprüfen lassen.
WARTUNG
Wenn die Netzanschlussleitung beschädigt ist, muss diese
durch eine Berner Kundendienststelle ausgewechselt
werden, weil dazu Sonderwerkzeug erforderlich ist.
Nur Berner Zubehör und Berner Ersatzteile verwenden.
Bauteile, deren Austausch nicht beschrieben wurde, bei
einer Berner Kundendienststelle auswechseln lassen
(Broschüre Garantie/Kundendienstadressen beachten).
Bei Bedarf kann eine Explosionszeichnung des Gerätes
unter Angabe der Maschinenbezeichnung auf dem
Leistungsschild bei Berner angefordert werden.
SYMBOLE
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor
Inbetriebnahme sorgfältig durch.
Akkus nicht ins Feuer werfen.
Elektrogeräte dürfen nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Elektrische und elektronische Geräte sind
getrennt zu sammeln und zur umweltgerechten
Entsorgung bei einem Verwertungsbetrieb
abzugeben.
Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden
oder bei Ihrem Fachhändler nach Recyclinghöfen
und Sammelstellen.
Keinen beschädigten Akku laden, sondern diesen
sofort ersetzen.
Gerät ist nur zur Verwendung in Räumen
geeignet, Gerät nicht dem Regen aussetzen.
T3.15A
Träge Gerätesicherung 3,15 A
CE-Zeichen
Elektrowerkzeug der Schutzklasse II.
Elektrowerkzeug, bei dem der Schutz vor einem
elektrischen Schlag nicht nur von der
Basisisolierung abhängt, sondern auch davon,
dass zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie
doppelte Isolierung oder verstärkte Isolierung,
angewendet werden.
Es gibt keine Vorrichtung zum Anschluss eines
Schutzleiters.
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GARANTIE UND KUNDENDIENST
Jedes Elektrowerkzeug, Ersatzteil oder Zubehörteil wird vor
Verlassen der Fabrik sorgfältig geprüft. Sollten trotzdem
irgendwelche Defekte an Ihrem Werkzeug auftreten, so
senden Sie es bitte an die nächste Berner
Kundendienstwerkstatt.
Die Garantiezeit von 36 Monaten beginnt mit dem
Kaufdatum, das durch den Original-Kaufbeleg
nachgewiesen werden muß. In dieser Zeit garantieren wir:
• Kostenlose Beseitigung eventueller Störungen
• Kostenlosen Ersatz aller schadhaften Teile
• Kostenlosen und fachmännischen Reparaturservice
Voraussetzung ist, dass es sich um Material- und/oder
Herstellungsfehler handelt und dass keine unsachgemäße
Behandlung vorliegt. Weiterhin dürfen nur Original-
Zubehörteile verwendet werden, die ausdrücklich von
Berner zum Betrieb mit Berner-Maschinen als geeignet
bezeichnet wurden.
Den Standort Ihrer Kundendienst-Werkstatt erfahren Sie
unter der entsprechenden Anschrift auf der Rückseite.
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DEUTSCH
05.06.2015 13:54:37
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