Diese Hinweise sind als wesentlicher Bestandteil des Produkts dem Betreiber
auszuhändigen. Diese Hinweise müssen sicher aufbewahrt werden und für alle
Benutzer der Toranlage jederzeit zugänglich sein.
3.3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieser Antrieb kann im privaten und gewerblichen Bereich eingesetzt werden,
ist jedoch hauptsächlich für den gewerblichen Gebrauch konzipiert.
Der Schiebetor-Antrieb darf ausschließlich mit leichtgängigen Toren verwendet
werden, d.h. das Tor muss sich leicht von Hand öffnen und schließen lassen.
Das maximal zulässige Torgewicht und die maximal zulässige Torgröße dürfen
nicht überschritten werden.
Beachten Sie die Herstellerangaben betreffend der Toranlage, bestehend aus
Tor und Antrieb. Sie können mögliche Gefährdungen im Sinne der EN 13241-1
vermeiden, wenn die Montage die Vorgaben dieser Anleitung befolgt.
Tore, die mit einem Antrieb betrieben werden, müssen den gültigen Normen
entsprechen.
Das Tor muss gleichmäßig laufen, damit die Sicherheitsabschaltung optimal
reagieren kann.
Das Tor muss in geöffneter und geschlossener Stellung einen mechanischen
Endanschlag haben, da es sonst aus der Führung herausgeschoben werden
kann, wenn es sich im „Notentriegelten Zustand" befindet.
Toranlagen, die sich im öffentlichen Bereich befinden und nur über eine
Sicherheitseinrichtung z.B. Kraftbegrenzung verfügen, dürfen nur unter
Aufsicht betrieben werden.
3.4. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Dieser Antrieb ist ausschließlich zum Öffnen und Schließen von Schiebetoren
bestimmt.
Dieser Antrieb ist nicht für den Dauerbetrieb bestimmt.
Der Antrieb darf nicht an Toren mit Steigung oder Gefälle eingesetzt werden.
Der Antrieb darf nicht mit schwergängigen Toren verwendet werden. Bei
schwergängigen Toren kontaktieren Sie Ihren Torlieferanten.
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