- Wenn eine Desinfektion erforderlich ist: Das Produkt eine Stunde
in lauwarmes Wasser legen, das mit einem Desinfektionsmittel
versetzt wurde, dann mit Trinkwasser abspülen, trocknen und
schmieren. Bei Textilprodukten nicht im Autoklav sterilisieren,
- Schmierung (nur bei metallischen Produkten) Die beweglichen
Teile häufig mit Öl auf Silikonbasis schmieren. Die Textilteile nicht
mit dem Öl in Berührung bringen. Schmieren, wenn die Teile ger-
einigt und komplett getrocknet sind.
Lagerung: Nach dem Reinigen, Trocknen und Schmieren die
Ausrüstungsgegenstände trocken (rel. Luftfeuchte 40-90%), kühl
(Temperatur 5-40°C) und vor Sonnenlicht geschützt lagern (UV-
Strahlung vermeiden), an einem chemisch neutralen Ort (unbe-
dingt salzhaltige bzw. saure Umgebungen vermeiden), entfernt
von spitzen Kanten, Wärmequellen, Feuchtigkeit, korrosiven
Substanzen oder anderen möglichen negativen Einflüssen aufbe-
wahren. Dieses Produkt nicht nass lagern!
4 – REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Wir empfehlen eindringlich, die Kontrollen vor und nach dem
Gebrauch, die in den spezifischen Produktanleitungen genannt
sind, von einer fachkundigen Person ausführen zu lassen.
Vorbehaltlich strengerer gesetzlicher Auflagen empfehlen wir min-
destens ein Mal im Jahr eine gründliche Kontrolle des Produkts
durch eine sachkundige geschulte und vom Hersteller befugte
Person. Die Resultate der regelmäßigen Kontrollen müssen auf
der Kontrollkarte des Produkts vermerkt werden. Für jede
Komponente, jedes System und Teilsystem ist eine eigene
Kontrollkarte erforderlich (es wird das Beispiel einer Kontrollkarte
gezeigt). Die regelmäßigen Kontrollen müssen auch die
Lesbarkeit der Produktmarkierungen prüfen.
5 - STANDZEIT DES PRODUKTS
Sorgfältig Punkt 1C lesen. Die theoretische Lebensdauer der
metallischen Vorrichtungen ist unbegrenzt, während die der tex-
tilen Produkte und der Kunststoffprodukte auf 10 Jahre ab
Produktionsdatum begrenzt ist, vorausgesetzt, dass: die
Instandhaltung und Lagerung so ausgeführt werden, wie unter
Punkt 3 beschrieben, die Kontrollen vor und nach dem Gebrauch
sowie
die
regelmäßigen
Funktionsstörungen, Verformungen, Verschleiß usw. aufzeigen
und dass das Produkt korrekt eingesetzt wird, wobei ¼ der mar-
kierten Last nicht überschritten werden darf. Keine veralteten
Vorrichtungen verwenden (z.B. bei Überschreiten der Standzeit,
die keine Record-Tabelle mit der Eintragung der Kontrollen auf-
weisen, die nicht den geltenden Auflagen entsprechen, nicht mit
den aktuellen Techniken kompatibel oder für diese geeignet sind
usw.). Veraltete, verformte oder verschleißte usw. Vorrichtungen
beseitigen und diese dabei zerstören, um eine mögliche zukünfti-
ge Verwendung zu vermeiden.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Arbeit, Sport und berufliche Tätigkeiten werden häufig von ein-
schlägigen Landesgesetzen geregelt, die Einschränkungen nach
sich ziehen können bzw. das Tragen von PSA und die
Vorbereitung
von
Sicherheitssystemen
Bestandteile die PSA sind. Es obliegt dem Anwender bzw. den
Lehrern, diese Gesetze zu kennen und anzuwenden, die in eini-
gen Fällen andere Vorschriften umfassen, als in diesen
Informationen beschrieben.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der gelieferten Produkte
mit den vereinbarten Merkmalen. Die Mängelgarantie ist auf die
Fabrikationsfehler und Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst
nicht den normalen Verschleiß, Rosten, Schäden durch unsach-
gemäßen Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch
unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung oder
Lagerung usw. Die Garantie verfällt bei Änderungen oder
Manipulationen des Produkts. Die Standzeit entspricht der gesetz-
lichen Garantie in dem Land, in dem das Produkt verkauft wurde
(maximal 3 Jahre), ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller.
Nach Ablauf dieser Frist können gegenüber dem Hersteller keine
Ansprüche mehr geltenden gemacht werden. Jede Anfrage einer
Überprüfungen
keine
verlangen,
deren