9. Aufseilen mit Fremdhilfe
Beim Aufseilen wird das Gerät in der gleichen Weise aufgebaut, wie beim Abseilen.
• Der Abseilhelfer hält das Zugseil mit einer Hand fest und schiebt die Seilklemme soweit
wie möglich am Seil vor.
• Er lässt das Zugseil los und zieht mit beiden Händen an der Seilklemme. Sollten mehrere
Personen zur Verfügung stehen, können diese durch Ziehen am Seil unterstützen.
• Anschließend wird das Zugseil wieder festgehalten und der Vorgang wiederholt, bis die
Person aufgeseilt ist.
10. Auf- und Abseilen ohne Fremdhilfe
Beim Auf- und Abseilen ohne Fremdhilfe ist auf jeden Fall eine Auffang- und Rettungsgurt nach EN 361
mit seitlichen Halteösen nach EN 358 zu tragen. Für den Sitzkomfort und die Bewegungsfreiheit ist es von
Vorteil, wenn der Gurt zusätzlich eine Sitzgurtöse nach EN 813 hat. Das Sicherungsseil an der Seilklem-
me wird an einer seitlichen Halteöse befestigt, um es gegen Entgleiten zu sichern.
Ob in Ihrer Einsatzsituation ein alleiniges Auf- oder Abseilen zulässig ist, hängt
von den jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften, den berufsgenossen-
schaftlichen Vorschriften und gegebenenfalls anzuwendenden Dienstvorschriften
ab.
11. Absicherung
Bei allen Auf- und Abseilvorgängen ist wichtig, dass
• die Seilklemme mit dem Sicherungsseil entweder am Gurt der zweiten Person oder
an Ihrem Gurt befestigt ist
• gegebenenfalls die zweite Person mit einem zusätzlichen Verbindungsmittel gegen
Absturz gesichert wird.
Wir empfehlen grundsätzlich die Anwendung einer zweiten Sicherung (Redundanz), insbesondere bei
Übungen oder beim Selbstabseilen. Bei Positionierung mit dem Gerät/Arbeiten am Seil ist in Deutschland
eine zweite Sicherung durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) zwingend vorgeschrieben.
Die jeweils gültigen nationalen bzw. berufsspezifischen Vorschriften
sind u n b e d i n g t zu beachten.
DE
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