Entsorgung
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien/
Akkus und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebens-
dauer vom Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall) getrennt
entsorgt werden müssen.
– Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2002/96/EG des
europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den natio-
nalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
– Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Um-
welt und die menschliche Gesundheit auswirken können. Sie müssen
daher gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments
und des Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akku-
mulatoren fachgerecht entsprechend den nationalen Entsorgungsvor-
schriften entsorgt werden. Nur vollständig entladene Batterien und
Akkus entsorgen.
Warnung!
Batterien und Akkus zum Entladen nicht kurzschließen!
Technische Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
26