ihrem Händler und Sammelstellen zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur
Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört
Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder
umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in einen
Recycling Container oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
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