3M DBI-SALA EZ-Stop AJ512Y Manual De Instrucciones Del Usuario página 53

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  • MEXICANO, página 67
Gefahren: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu
den Gefahren zählen unter anderem, aber ohne Einschränkung: große Hitze, ätzende Chemikalien, korrosive
Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen oder Material über Kopf,
das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann. Das Arbeiten in Bereichen, in
denen sich Ihr Verbindungsmittel mit dem eines anderen Arbeiters kreuzen oder verheddern könnte, muss vermieden
werden. Vermeiden Sie das Arbeiten in Bereichen, in denen Objekte fallen und das Verbindungsmittel treffen können,
da hierdurch das Gleichgewicht gestört oder das Verbindungsmittel beschädigt werden kann. Das Verbindungsmittel
darf nicht unter die Arme oder zwischen die Beine rutschen.
2.0 VERWENDUNG
2.1
ABSTURZSICHERUNGS- UND RETTUNGSPLAN: Der Arbeitgeber muss über einen Absturzsicherungs- und Rettungsplan
verfügen. Der Plan sollte Richtlinien und Anforderungen für das verwaltete Absturzsicherungsprogramm eines Arbeitgebers
bieten, u. a. Leitfäden, Pflichten und Training, Absturzsicherungsverfahren, das Eliminieren und Kontrollieren von
Sturzgefahren, Rettungsverfahren, Vorfalluntersuchungen und die Bewertung der Programmeffektivität.
2.2
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Verbindungsmittel müssen von dem jeweiligen Arbeiter
werden. Zusätzlich sind Inspektionen von einem Sachkundigen
Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, längere Verwendung usw.) können häufigere Inspektionen durch
einen Sachkundigen erforderlich machen. Der Sachkundige muss geeignete Inspektionsintervalle festlegen. Die
Inspektionsverfahren werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 2) beschrieben. Die Ergebnisse jeder
Inspektion durch einen Sachkundigen müssen im Inspektions- und Wartungsprotokoll oder im RFID-System aufgezeichnet
werden.
2.3
AUFFANGVORRICHTUNG: Für Verbindungsmittel muss ein Auffanggurt verwendet werden. Der Verbindungspunkt des
Gurtes muss sich oberhalb des Körperschwerpunktes des Benutzers befinden. Ein Haltegurt ist für die Verwendung mit
dem Verbindungsmittel unzulässig. Falls es bei der Verwendung eines Haltegurtes zu einem Absturz kommt, kann eine
unsachgemäße Körperunterstützung zu einem unbeabsichtigten Öffnen des Gurtes oder einem physischen Trauma führen.
2.4
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von 3M nur zur
Verwendung mit den von 3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht
genehmigte Komponenten oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die Sicherheit und
Zuverlässigkeit des kompletten Systems gefährden.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungsmittel sind mit Verbindungselementen kompatibel,
wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre Verschlussmechanismen
versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M, wenn Sie Fragen zur Kompatibilität
haben. Verbindungselemente (Haken, Karabiner und Auffangösen) müssen eine Belastung von mindestens 22 kN
(5.000 lbs) unterstützen. Die Verbindungselemente müssen mit der Verankerung oder anderen Systemkomponenten
kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist. Nicht kompatible Verbindungsmittel können
sich ungewollt lösen (siehe Abbildung 6). Die Verbindungselemente müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel
sein. Schnapphaken und Karabiner sind erforderlich. Wenn das Verbindungselement, an das ein Schnapphaken oder
Karabiner angeschlossen wird, zu klein ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen, dass das
Verbindungselement Druck auf den Verschluss des Karabiners (A) ausübt. Dieser Druck kann dazu führen, dass sich der
Verschluss öffnet (B), sodass sich der Schnapphaken oder Karabiner vom Verbinderpunkt (C) löst.
2.6
ANSCHLAGEN: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur Schnapphaken und Karabiner. Prüfen Sie, ob alle Verbindungen
in Größe, Form und Festigkeit kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist. Vergewissern
Sie sich, dass alle Verbindungselemente vollständig geschlossen und verriegelt sind. Verbindungselemente von 3M
(Schnapphaken und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Produktes angegeben verwendet
werden. Abbildung 7 zeigt Beispiele für falsche Verbindungselemente. Schnapphaken und Karabiner dürfen nicht wie folgt
befestigt werden:
A.
An einer Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet. Schnapphaken mit großer Maulöffnung sollten nicht an Auffangösen oder
ähnlichen Objekten in Standardgröße angebracht werden, da der Verschluss sonst belastet wird, wenn sich der Haken
oder die Auffangöse dreht, es sei denn, der Karabinerhaken verfügt über einen Verschluss, der einer Belastung von
16 kN (3.600 lb) standhält.
C.
In einem falschen Rasthaken, wo die Größe oder Form der Verbindungselemente nicht kompatibel ist und wo die
Verbindungselemente ohne visuelle Bestätigung voll eingerastet scheinen.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsmittel oder Tie Back Verbindungsmittel (außer es ist laut Anweisungen des
Herstellers ausdrücklich erlaubt, die Verbindungselemente auf diese Weise anzuschließen).
F.
An einem Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindern, dass der Karabinerhaken oder Karabiner
verschlossen und verriegelt werden kann, oder dazu führen, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der das Verbindungselement sich unter Last nicht richtig ausrichten kann.
1 Arbeiter: Jede Person, die durch ein aktives Absturzsicherungssystem vor Stürzen geschützt ist, oder im Falle eines Absturzsicherungssystems, eine Person, die
fallen könnte, während sie an das System angeschlossen ist.
2 Sachkundiger: Eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Implementierung und Überwachung des verwalteten
Absturzsicherungsprogramms des Arbeitgebers verantwortlich ist. Diese Person kann durch Schulung und Wissen bestehende und potentielle Sturzgefahren
identifizieren, bewerten und beheben und hat die Genehmigung des Arbeitgebers, sofortige Korrekturmaßnahmen hinsichtlich solcher Gefahren zu ergreifen.
, der nicht der Benutzer ist, durchzuführen. Extreme
2
54
vor jedem Einsatz geprüft
1

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