7. Garantie
T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden „Kunde"), nicht hingegen dem gewerblichen Nutzer,
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren frei von Material- oder
Verarbeitungsfehlern sein wird. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem
jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen
Mängelrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfolgenden
Bedingungen:
I. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen
sind, kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
II. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder
Verschleißerscheinungen aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorgaben der
Gebrauchsanweisung von T.I.P. abweichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
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Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
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Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
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Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen
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Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzuführen sind
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Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
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Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III. Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch
Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw. das Gerät austauschen.
Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
IV. Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Garantie nicht, es
sei denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich eventuell
ausgetauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs durch den
Kunden.
V. Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen, welche dem Gerät
bei Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine kostenfreie Reklamationsbearbeitung im
Zuge dieser Herstellergarantie nicht möglich.
VI. Besondere Hinweise zur Geltendmachung der Garantie:
1. Sollte Ihr Gerät nicht mehr richtig funktionieren, überprüfen Sie bitte zunächst, ob ein Bedienungsfehler
oder eine Ursache vorliegt, die nicht auf einen Defekt des Gerätes zurückzuführen ist.
2. Falls Sie Ihr defektes Gerät zur Reparatur bringen oder einsenden, fügen Sie bitte auf jeden Fall folgende
Unterlagen bei:
− Kaufquittung.
− Beschreibung des aufgetretenen Defekts (eine möglichst genaue Beschreibung erleichtert eine zügige
Reparatur).
3. Bevor Sie Ihr defektes Gerät zur Reparatur bringen oder einsenden, entfernen Sie bitte alle
hinzugefügten Anbauteile, die nicht dem Originalzustand des Gerätes entsprechen. Sollten bei der
Rückgabe des Gerätes solche Anbauteile fehlen, übernehmen wir dafür keine Haftung.
4. Das beim Garantiegeber T.I.P. einzusendende Paket ist durch den Kunden ordnungsgemäß zu
frankieren.
5. Die Einsendung des Geräts zur Reparatur und die Geltendmachung der Rechte aus dieser Garantie
erfolgen beim Garantiegeber T.I.P.. Name und Anschrift des Garantiegebers T.I.P. befinden sich unter
„9.Service" der vorliegenden Gebrauchsanweisung.
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