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HINWEISE ZUR VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung der Maschine ist einzig und allein Aufgabe des Besitzers, der unter
Einhaltung der geltenden Bestimmungen bezüglich der Sicherheit und dem Umweltschutz in seinem Land
vorgehen muss.
Die Zerlegung und Entsorgung kann auch Drittpersonen anvertraut werden, wenn man auf Unternehmen
zurückgreift, die zur Rückgewinnung und Beseitigung der betreffenden Materialien berechtigt sind.
HINWEIS: immer und auf jeden Fall die geltenden Bestimmungen des Landes einhalten, in dem die
Entsorgung des Materials durchgeführt wird, gegebenenfalls auch die Entsorgungsmeldung veranlassen.
ACHTUNG: Alle Demontagearbeiten für die Verschrottung müssen bei stillstehender und
!
spannungsloser Maschine erfolgen.
den gesamten elektrischen Apparat herausnehmen;
die Speicher der elektronischen Platinen trennen;
das Maschinengestell über zugelassene Unternehmen verschrotten lassen;
ACHTUNG: Das Verwahrlosen der Maschine in zugänglichen Bereichen bildet für Personen und
!
Tiere eine schwere Gefahr.
Die Haftung für Schäden an Personen oder Tieren fällt immer auf den Besitzer zurück.
Das Gerät ist im Rahmen der EG-Richtlinie 2002/96/EG inbegriffen, nach der,
dieses Produkt getrennt von den anderen Abfällen entsorgt werden muss. Um
mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu
vermeiden, das Produkt getrennt von den anderen Abfällen sammeln. Das trägt
zur umweltverträglichen Wiederverwertung des Altgeräts bei.
Für weitere Infos um die Abfallsammlung, bitte sich an das Stadtverwaltungsbüro oder an den
Verkäufer wenden
BENUTZERINFORMATION
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