MONTAGE UND INSTALLATION (durch den Händler)
In Ermangelung anderer Angaben gelten die im Aufstellungsland einschlägigen Bestimmungen. In Italien ist die UNINorm
10683/2005 zu beachten sowie ggf. auch örtliche oder gesundheitsamtliche Verordnungen. Im Fall der Installation in einem
Mehrfamilienhaus ist die Einwilligung der Hausverwaltung einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN GERÄTEN
Der Heizofen darf nicht im gleichen Raum mit Absauggebläsen, Gasgeräten des Typs A oder B oder jeglichen anderen
Geräten aufgestellt werden, die darin einen Unterdruck erzeugen (vgl. UNI-Norm 10683/2005).
ÜBERPRÜFUNG DES STROMANSCHLUSSES
(den Netzstecker bei einer leicht zugänglichen Steckdose an-
schließen)
Der Heizofen ist mit einem Stromkabel versehen, das mit einer Steckdose zu 230 V/50 Hz, zu verbinden ist, vorzugsweise mit
Schalter. Die Elektroanlage muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
Die mangelnde Wirksamkeit des Erdungskreises bewirkt eine Betriebsstörung, für die Edilkamin nicht haftet.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE UND WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
(Abb. 3
Seite 54)
Zum sachgerechten Betrieb muss der Heizofen waagerecht nivelliert werden.
Die ausreichende Tragfähigkeit des Fußbodens ist sicherzustellen.
Der Heizofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig entflammbaren Materialien
- im Umfeld von 80 cm um den Heizofen dürfen sich keine leicht entflammbaren Materialien befinden
- Wenn der Heizofen auf einem Fußboden aus brennbarem Material aufgestellt wird, muss eine Platte aus wärmeisolierendem
Material untergefügt werden, die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn mindestens 40 cm übersteht.
Wenn sich die oben genannten Abstände nicht einhalten lassen, sind geeignete technische und bauliche Maßnahmen zu treffen,
um jegliche Brandgefahr auszuschließen.
Wenn das Rauchabzugrohr Berührung mit einer Holzwand oder anderen Gegenständen aus brennbarem Material hat, muss es mit
Keramikfaser-Dämmstoff oder einem gleichwertigen Material gedämmt werden.
LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum muss über einen Lufteinlass mit einem Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicherstellt, dass
die bei der Verbrennung verbrauchte Luft ersetzt wird.
Statt dessen kann man die Luft für den Heizofen aber auch direkt aus dem Freien entnehmen, indem man das 4-cm-
Durchmesser-Rohr mit einem Stahlrohrstück verlängert.
In diesem Fall kann es jedoch zu Kondenswasserproblemen kommen, und es ist notwendig, den Lufteinlass mit einem Gitter zu
schützen, das einen freien Querschnitt von mindestens 12 cm² aufweist. Das Rohr muss eine Länge von weniger als 1 Meter auf-
weisen und darf nicht gekrümmt sein.
Sein Endabschnitt muss um 90 Grad nach unten gerichtet oder mit einem Windschutz versehen sein.
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofen genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs durch
andere Vorrichtungen ist nicht zulässig).
Der Rauch entweicht über das auf der Rückseite befindliche Abzugrohr mit 8 cm Durchmesser.
Am Anfang des senkrechten Abschnitts ist ein T-förmiges Rohrstück mit Stopfen zum Auffangen von Kondenswasser
vorzusehen.
Der Rauchabzug ist ins Freie zu führen mittels Stahl- oder Schwarzrohren (hitzefest bis 450° C), die keine Leitungshindernisse
aufweisen dürfen.
Die Rohrleitung muss hermetisch abgedichtet werden. Zur Befestigung der Rohrleitungen und für ihre eventuelle Isolierung
ist bis mindestens 300° C hitzefestes Material zu verwenden (Hochtemperatur-Silikon oder -Kitt).
Der einzige zulässige waagerechte Rohrabschnitt darf eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Möglich sind außerdem bis zu drei
90°-Rohrkrümmer.
Sofern der Rauch nicht in einen Schornstein bzw. ein Rauchzugrohr geführt wird, ist ein senkrechter Rohrabschnitt mit
Windschutzaufsatz erforderlich (gemäß UNI-Norm 10683/2005). Der senkrechte Rohrabschnitt kann sowohl durch das Haus ge-
führt werden wie auch im Freien verlaufen. Wenn sich der Rauchkanal im Freien befindet, muss er zweckmäßig wärmegedämmt
werden.
Mündet der Rauchkanal dagegen in ein Rauchzugrohr bzw. einen Schornstein, muss dieser für Festbrennstoffanlagen zugelassen
sein und – sofern er einen Durchmesser von 150 mm übersteigt – durch ein Rohr geführt werden; außerdem ist der Rauchabzug
zum Mauerwerk hin abzudichten.
Das Rauchabzugssystem muss an jeder Stelle inspektionierbar sein. Wenn es festinstalliert ist, muss es Inspektionsöffnungen für
die Reinigung aufweisen.
Die möglichen Installationsarten sind in den Abbildungen 1 und 2 auf Seite 54 veranschaulicht.
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