ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Das vorliegende installationshandbuch ist ausschliesslich für das Fachpersonal bestimmt. Montage, elektrische Anschlüsse
und Regelungen sind auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nache den Regeln der Technik auszüfuhren. Vor Einbaubeginn
sind die Anweisungen sorgfältig durchzulesen. Falcher Einbau kann Gefahr mit sich bringen Das Verpackungsmaterial (Kunststoff,
Polystyrol usw.) ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Es ist von Kindern fernzuhalten, da es eine Gefahr für si bedeutet. Vor Beginn der
Montage ist der einwandfreie Zustand des Produkts zu überprüfen. In explosionsgefährdeten Bereichen darf das Produkt nicht eingebaut
werden: Entzündbare Gase oder Rauch stellen eine ernsthafte Sicherheitsgefährdung dar.
Um die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu schaffen und Quetsch- Scher- Einzieh- und sonstige Gefahrbereiche zu vermeiden
bzw. abzutrennen, sind vor Montagebeginn die notwendigen baulichen Veränderungen vorzunehmen. Es ist sicherzustellen, daß die
tregende Struktur die erforderlichen Voraussetzungen an Festigkeit und Stäbilität erfüllt.
Der Hesteller des Antriebs haftet nicht, wenn die Torrahmen oder -pfosten, die für den Antrieb vorgesehen sind, nicht ordnungsgemäß
und fachgerecht erstellen sind; er haftet ebenfalls nicht für Verformungen im Betrieb.
Die Sicherheitseinrichtungen (Photozellen, Lichtschranken, Nothalteinrichtungen usw.) sind nach den Regeln der Technik so zu installieren,
daß die geltenden Vorschriften und Richtlinien eingehalten sowie Einbauort, Betriebsweise des Antriebssystems und die Kräfte, die das
Tor beim Antrieb aufweist, berücksichtigt werden.
Die Sicherheitseinrichtungen dienen dem Schutz vor Quetsch-, Scher-, Einzieh- und sonstigen Gefahrbereichen des Tors nach Montage
des Antriebs.
Zur Erkennung der Gefahrenbereichen sind die vorgeschiebenen Hinweisschilder anzubringen.
Bei jeder Anlage sind die technischen Daten des Torantriebs gut sichtbar anzubringen.
Vor dem Netzanschluß ist sicherzustellen, daß die Daten auf dem Typenschild mit denen des Stromversorgungsnetzes übereinstimmen.
Netzsetig ist ein Allpoll-Schalter bzw. -Trennschalter mit Abstand der Kontakte in geöffneter Stellung > oder = 3 mm vorzusehen.
Es ist sicherzustellen, daß der Elektroanlage die erforderlichen FI-Schalter und Überstromschutzschalter vorgeschaltet sind.
Der Torantrieb ist an eine ordnungsgemäße Erdung, die nach den geltenden Sicherheitsvorschriften ausgeführ ist, anzuschließen.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Verantwortung ab, wenn beim Einbau Teile montiert werden, die weder den Sicherheitsanforderungen
noch einem ordungsgemäßen Betrieb entsprechen.
Bei Reparatur und Austausch sind ausschließlich Originalersatzteile zu verwenden.
Die Elektronischen Teile dürfen nur angefasst werden, wenn die betreffende Person mit Leitfähigen antistatischen, geerdeten Manschetten
ausgestattet ist.
Der Einbaubetrieb ist verpflichtet, dem Benutzer alle notwendigen Informationen für Automatik-, Hand- und Notbetrieb des Torantriebs zu
liefern und ihm die Betriebanleitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EWG) der Installateur, welcher eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterliegt
wie ein Maschinenhersteller und als solcher folgendes zu tun hat:
−
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR gennanten Dokumente enthalten muß.
(die technische Akte ist aufzubewahren und mindestens zehn Jahre lang den nationalen Behörden zur Verfügung zu halten. Diese
Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
−
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage II-A der MR;
−
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet unter der
folgenden Adresse: www.ditec.it
HERSTELLERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042 Caronno Pertusella (VA) - ITALY
erklärt hiermit, daß Elektromechanische Torschranke UP8EL
- vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 98/37/EWG,
inklusive deren Anderungen, zusammengefügt werden soll;
- Konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender weiterer EG-Rchtlinien:
Elektromagnetischverainbarkeit Richtlinie 89/336/EWG, inklusive deren Anderungen;
Niederspannung Richtlinie 73/23/EWG, inklusive deren Anderungen;
und erklärt des weiteren daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine eingebaut
wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese Erklärung ausgesteilt
wurde) den Bestimmungen der Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlaß zur Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella, 30/09/1999
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Betriebsklasse: 4 (Minimum 10÷5 Betriebsjahre bei 100÷200 Zyklen pro Tag).
Verwendung: INTENSIV (Für Zugänge zu Eigentumswohnanlagen, Industrie- und Einkaufszentren, Parkplätze mit intensiv genutzten
Einfahrten oder Eingängen)
·
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes). Die Verwendung
mit dem zulässigen Höchstgewicht kann die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
·
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufeinanderfolgender sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe statistischer
Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen sich auf den
Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erfordelich sind.
·
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können sowohl
die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten (wie z.B. die Automatik-
systeme) grundlegend ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation entsprechende Sicherheits-
koeffizienten vorzusehen.
Alle Rechte vorbehalten
Die wiedergegebenen Daten wurden mit höchster Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Es kann jedoch keinerlei Verantwortung für
eventuelle Fehler, Auslassungen oder Näherungen, die technischen oder graphischen Notwendigkeiten zuzuschreiben sind, übernommen
werden.
DITEC S.P.A - IP1513 UP8
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)
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