4.2 | Sicherheitshinweise
WARNUNG!
Kippgefahr!
• Der Motorradheber ist ausschließlich für das Aufbocken/ Anheben von
Motorrädern konzipiert und darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
• Vor dem Gebrauch des Motorradhebers unbedingt vergewissern, dass dieser
korrekt montiert ist und alle Schraubverbindungen ausreichend fest angezogen
wurden.
• Befinden sich Prismabuchsengewinde an der Fahrzeugschwinge, unbedingt
passende Prismabuchsen und die V-Adapter zum Anheben des Fahrzeuges
verwenden. Befinden sich solche Aufnahmen nicht am Zweirad, so sollte das
Set bestehend aus Rothewald Motorradheber und Winkel-Adapter gewählt
werden, soweit eine parallele Zweiarmschwinge am Fahrzeug vorhanden ist.
Nur eine parallele Zweiarmschwinge darf zum Aufbocken benutzt werden.
• Bei Dreiecksschwingen, Bananenschwingen ohne Prismabuchsen sowie bei
Einarmschwingen ist eine Verwendung des Hebers nicht möglich.
• Schwingen mit Unterzug müssen über Prismabuchsen verfügen.
• Motorräder mit Kardanantrieb können nicht angehoben werden.
• Damit das Motorrad sicher getragen werden kann, müssen die Schwingenarme
in voller Breite auf die Schwingen-Auflagen gesetzt werden.
• Bitte beachten, dass der Heber immer von zwei Personen bedient werden
muss.
• Den Motorradheber nur auf tragfähigem, absolut ebenem Untergrund (z.B.
Asphalt, Beton, Stein) verwenden. Niemals losen Sand bzw. weichen Erdboden
als Untergrund für den Motorradheber benutzen, um ein Wegbrechen/ Umfallen
des Motorrades und damit verbundene Schäden zu vermeiden.
• Unter keinen Umständen an das aufgebockte Fahrzeug lehnen - es besteht die
Gefahr des Kippens.
• Nicht auf das mit dem Motorradheber angehobene Motorrad setzen.
• Ein angehobenes Motorrad darf unter keinen Umständen mehr rangiert werden.
WARNUNG!
Gefahren für Kinder und Personen mit verringerten physischen, sensorischen
oder mentalen Fähigkeiten (beispielsweise teilweise Behinderte, ältere Per-
sonen mit Einschränkung ihrer physischen und mentalen Fähigkeiten) oder
Mangel an Erfahrung und Wissen (beispielsweise ältere Kinder)!
• Der Motorradheber darf von Kindern sowie von Personen mit verringerten
physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder bei Mangel an
Erfahrung und Wissen im Umgang mit Zweirädern nicht benutzt werden.
• Zum Lieferumfang gehörende Verpackungsfolie und Kleinteile von Kindern
fernhalten, da Erstickungsgefahr besteht.
VORSICHT!
Quetschgefahr!
• Ein Aufhalten mit den Fingern, Händen oder anderen Körperteilen unter dem
aufgebockten Fahrzeug ist verboten. Das Gleiche gilt für den Moment des
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