K9 4930.
Garantiebedingungen
Die KaVo Dental GmbH übernimmt im Rahmen der gültigen KaVo Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit
im Material und in der Herstellung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem vom
Verkäufer bescheinigten Verkaufsdatum.Bei begründeten Beanstandungen leistet
KaVo Garantie durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instandsetzung. Die Garantie
bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden sind oder entstanden
sein können durch natürliche Abnützung, unsachgemäße Behandlung, Reinigung
oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs- oder Anschlussvorschriften,
Korrosion, Verunreinigung der Medienversorgung oder chemische
oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht
zulässig sind. Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter
aus Glas- und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit
von Kunststoffteilen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren
Folgen darauf beruhen können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt
vorgenommen wurden. Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden,
wenn diese unverzüglich KaVo schriftlich angezeigt werden. Dieser Anzeige
ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie, aus der die Fertigungs-Nummer eindeutig
ersichtlich ist, beizufügen. Neben der Garantie gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
des Käufers, wobei die Gewährleistungsfrist 12 Monate
betrifft.
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