10.
Entsorgung
10.1
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Die fachgerechte Entsorgung dieser Maschine vermeidet negative Auswirkungen
auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, hilft bei der gezielten
Behandlung von Schadstoffen und ermöglicht das Recycling wertvoller Rohstoffe.
Für Kunden in EU-Ländern
Diese Maschine ist nicht betroffen von der EU-Richtlinie für Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE)). Die
WEEE-Richtlinie bietet den Rahmen für eine EU-weite Behandlung von
Altgeräten.
Dieses Gerät wird als professionelles Elektrowerkzeug ausschließlich für den
gewerblichen Gebrauch (ein sogenanntes B2B-Gerät gemäß WEEE-Richtlinie)
zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu Geräten, die überwiegend in privaten
Haushalten verwendet werden (sogenannte B2C-Geräte), darf dieses Gerät
daher in einigen EU-Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, nicht an den
Sammelstellen öffentlicher Entsorgungsträger (z.B. kommunale Sammelstellen)
entsorgt werden. Im Zweifelsfall können Informationen über die verschiedenen
Entsorgungswege für B2B-Elektrogeräte für jedes Land am Verkaufsort eingeholt
werden,
Bestimmungen erfolgt.
Für Kunden in anderen Ländern
Es wird empfohlen, das Gerät nicht im normalen Hausmüll, sondern in einer
separaten, umweltfreundlichen Sammelstelle zu entsorgen. Nationale Gesetze
können unter bestimmten Umständen auch die getrennte Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten vorschreiben. Die korrekte Entsorgung dieses
Geräte gemäß den geltenden nationalen Richtlinien muss gewährleistet sein.
so
dass
die
Entsorgung
nach
den
35
10 Entsorgung
geltenden
gesetzlichen