Prüfanweisung für die messtechnische Kontrolle
(nur für geschultes Fachpersonal)
Die messtechnische Kontrolle ist späte-
stens alle 2 Jahre von folgenden Ein-
richtungen oder Personen durchzufüh-
ren:
– Hersteller
– für das Messwesen zuständige
Behörde
– Personen, welche die Voraussetzun-
gen der Medizinprodukte-Betreiber-
verordnung erfüllen.
A) Funktionsprüfung
Eine Funktionsprüfung des Gerätes
kann nur am Menschen oder mit
einem geeigneten Simulator durch-
geführt werden.
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B) Prüfung auf Dichtheit des
a) Wenn der Druck im Messmodus über
b) Für die Prüfung ist die Manschette
Druckkreises und Abweichung
der Druckanzeige
Hinweise:
320 mmHg gesteigert wird, spricht
das Schnellablassventil an und öff-
net den Druckkreis. Übersteigt der
Druck im Prüfmodus 320 mmHg,
blinkt die Messwertanzeige.
vom Gerät abzunehmen. Seitlich der
Manschette (am Gerät oben und
unten)
befinden
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sich
zwei