Die Verpackung des Produktes besteht aus wiederverwertbaren Materialien. Die Verpackung
entsprechend den Umweltschutzbestimmungen entsorgen.
Gemäß Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) weist das Symbol der
durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Gerät oder auf seiner Verpackung darauf hin, dass das
Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer von anderen Abfällen getrennt gesammelt werden muss.
Der Nutzer muss daher das Gerät am Ende der Lebensdauer entsprechenden Abfallsammelstellen
für Elektro- und Elektronikabfälle übergeben. Alternativ dazu kann das Gerät, das entsorgt werden
soll, dem Händler bei Erwerb eines neuen gleichwertigen Produktes übergeben werden. Bei Händlern von
Elektronikprodukten mit Verkaufsflächen von mindestens 400 m² ist es überdies möglich, elektronische
Produkte mit einer Größe von weniger als 25 cm, die entsorgt werden müssen, ohne Kaufzwang
kostenfrei abzugeben. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung für das Recycling, die Aufbereitung und
die Entsorgung des Altgerätes unter Einhaltung des Umweltschutzes trägt zur Vermeidung möglicher
negativer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit bei und fördert die Wiederverwendung bzw.
das Recycling der Materialien, aus denen das Gerät besteht.
Für das Gerät wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferdatum Gewährleistung geboten.
Dieses Datum gilt als Quittungs-/Rechnungsdatum (sofern es gut lesbar ist), es sei denn, der Käufer
kann nachweisen, dass die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist. Im Fall eines bereits zum
Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Produktmangels wird die kostenfreie Reparatur oder der Austausch
des Gerätes garantiert, es sei denn eine der beiden Lösungen erweist sich gegenüber der anderen als
unverhältnismäßig. Der Käufer ist dafür verantwortlich, ein autorisiertes Kundendienstzentrum innerhalb
von zwei Monaten nach Entdeckung über den Mangel zu informieren.
Die Garantie deckt keine Teile, die aus folgenden Gründen mangelhaft sind:
a. Transportschäden oder Schäden durch zufälliges Herunterfallen,
b. falsche Installation oder unzureichende elektrische Anlage,
c. Reparaturen oder Änderungen durch nicht befugtes Personal,
d. mangelnde oder unrichtige Pflege und Reinigung,
e. Produkte bzw. Produktteile, die dem Verschleiß unterliegen bzw. Verbrauchsmaterial,
Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisungen des Geräts, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit beim
f.
Gebrauch,
g. Zugabe oder Verwendung von Lebensmitteln, die in der Anleitung ausgeschlossen wurden (hart,
heiß, trocken usw.),
h. Verwendung von Lebensmittelmengen, die die angegebenen Mengen überschreiten,
i.
unrichtiger Zusammenbau der Klingengruppe oder des Zubehörs,
j.
Überschreitung der vorgesehenen Verwendungsdauer,
k. zufälliger Flüssigkeitseintritt in den Motorkörper aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs,
l.
durch Nachlässigkeit verwickeltes oder geknicktes Netzkabel
Die oben angeführte Aufzählung ist bloß beispielgebend ohne Anrecht auf Vollständigkeit, da diese
Garantie in jedem Fall für all jene Umstände ausgeschlossen ist, die nicht auf Fabrikationsfehler des
Gerätes zurückzuführen sind. Eine Garantie ist auch bei unsachgemäßer oder professioneller Nutzung
des Geräts ausgeschlossen. Der Hersteller kann nicht für direkte oder indirekte Sachschäden oder
Verletzungen von Personen oder Haustieren haftbar gemacht werden, die durch Nichtbeachtung er in
dieser Anleitung im Hinblick auf Installation, Gebrauch und Pflege des Geräts angegebenen Vorschriften
verursacht werden. Hiervon unberührt bleiben Vertragsklagen gegenüber dem Verkäufer.
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ENTSORGUNG
KUNDENDIENST UND GARANTIE
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