Der zu den Warnsymbolen GEFAHR, WARNUNG
und VORSICHT gehörende Text ist folgendermaßen
strukturiert:
SIGNALWORT
Beschreibung der Gefahr
Folgen bei Nichtbeachtung des Warnhin-
weises.
- Maßnahmen zum Vermeiden der
Gefahr.
Ein blauer oder grauer Kreis mit einem
weißen grafischen Symbol weist darauf
hin, dass eine Maßnahme ergriffen werden
muss.
Ein roter oder grauer Kreis mit einem dia-
gonal verlaufenden Balken (ggf. mit einem
schwarzen grafischen Symbol) weist dar-
auf hin, dass eine Handlung nicht ausge-
führt werden darf oder gestoppt werden
muss.
Ein Nichtbeachten dieser Sicherheitshin-
weise kann Fehlfunktionen oder Sach-
schäden zur Folge haben.
Tipps und Ratschläge, die das Arbeiten
erleichtern.
1.2 Weitere geltende Montage- und
Betriebsanleitungen
Beachten Sie zusätzlich zu dieser Anleitung auch
alle im Lieferumfang der Pumpe enthaltenen Mon-
tage- und Betriebsanleitungen.
•
NB, NBG
Produktnummer: 96483177.
•
TP, TPD
Produktnummer: 96404999.
•
TP
Produktnummer: 96511031.
2. Produktübersicht
2.1 NB- und NBG-Pumpen mit
freiem Wellenende
Die ATEX-zugelassenen NB- und NBG-Pumpen mit
freiem Wellenende werden mit einer vergleichbaren
ATEX-Kennzeichnung wie diejenige der ATEX-zuge-
lassenen NB- und NBG-Pumpen geliefert. Siehe
Abschnitt
2.5
Produktidentifikation.
Die im Abschnitt
1.2 Weitere geltende Montage- und
Betriebsanleitungen
aufgeführten Montage- und
Betriebsanleitungen gelten auch für die ATEX-zuge-
lassenen NB- und NBG-Pumpen mit
freiem Wellenende.
2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Pumpen sind nur für den Einsatz in den gemäß
der Richtlinie 2014/34/EU klassifizierten Bereichen
oder Zonen geeignet. Ziehen Sie im Zweifelsfall bitte
direkt die oben erwähnten Richtlinien zurate oder
wenden Sie sich an Grundfos.
Die Pumpen dürfen nur innerhalb der im Anwen-
dungsdatenblatt angegebenen Spezifikationen
betrieben werden.
2.3 Fördermedien
Die Pumpen sind für saubere und dünnflüssige
Medien ohne Feststoffe oder Fasern geeignet.
2.4 Explosionsschutzdokumentation
Baugruppen aus den Pumpen NB, NBG,
TP oder TPD und sämtlichen Überwachungseinrich-
tungen müssen gemäß der Richtlinie 2014/34/EU im
Explosionsschutzdokument beschrieben werden. Es
liegt in der Verantwortung des Installateurs/Betrei-
bers, das Explosionsschutzdokument zu erstellen.
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