10. Wichtige Anmerkungen | 11. Liquidierung | 12. Gekürzte | 13. Abschluss...
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10. Wichtige Anmerkungen, Hinweise und
Empfehlungen
Vor der Inbetriebnahme des Kessels ist unbedingt zu
prüfen, ob sich Wasser in der Heizungsanlage befindet.
Der Brennstoffbehälter muss eine ausreichende Brenns-
toffmenge enthalten, damit der Betrieb der Kesselanla-
ge ohne Störungen verläuft.
ACHTUNG!
BEI DER VERWENDUNG VON BRENNSTOFFEN, DIE NICHT MIT
DEN VORGABEN ÜBEREINSTIMMEN, KÖNNEN STÖRUNGEN BEIM
BETRIEB DER ANLAGE ODER SOGAR DEREN BESCHÄDIGUNG
AUFTRETEN. ALS NICHT MIT DEN VORGABEN ÜBEREINSTIMMEND
WIRD DAS AUFTRETEN VON FREMDKÖRPERN IM BRENNSTOFF,
WIE ETWA STEINEN USW., ANGESEHEN. DER HERSTELLER HAFTET
NICHT FÜR DIE FOLGEN DER VERWENDUNG INKORREKTER
BRENNSTOFFE DURCH DEN ANWENDER. ES SIND HANDSCHUHE
ZU TRAGEN, DIE VOR VERBRENNUNGEN SCHÜTZEN. ZUDEM SIND
BEI DER DURCHFÜHRUNG VON BETRIEBSARBEITEN DIE
BEDINGUNGEN DER SICHEREN BEDIENUNG DER ANLAGE
EINZUHALTEN.
Während des Betriebs kommt es zur Verschmutzung der Wärmeaustauschflächen
im Kessel, was zu einem Anstieg der Abgastemperatur am Austritt aus dem
Kessel und zu einer Absenkung seines Wirkungsgrades führt.
ACHTUNG!
MONTAGE UND INBETRIEBNAHME DES KESSELS DÜRFEN NUR VON
EINER FIRMA DURCHGEFÜHRT WERDEN, DIE DIE AUTORISIERUNG UND
BERECHTIGUNG DES HERSTELLERS BESITZT. ANDERNFALLS DROHT
DER VERLUST DER GARANTIEBERECHTIGUNGEN. NACH DEM
EINSCHALTEN DES KESSELS DÜRFEN AUF KEINEN FALL DIE TÜREN UND
DECKEL DES KESSELS GEÖFFNET WERDEN – ES BESTEHT
VERBRENNUNGSGEFAHR. WÄHREND DES EINSCHALTENS DES KESSELS
DÜRFEN AUF KEINEN FALL DIE TÜREN GEÖFFNET WERDEN – ES BESTEHT
EXPLOSIONSGEFAHR. KATEGORISCH IST DIE VERWENDUNG VON
UNTERSTÜTZUNGSMITTELN UND LEICHT BRENNBAREN STOFFEN ZUM
ENTFACHEN VERBOTEN. IN DER NÄCHSTEN UMGEBUNG DES KESSELS
UND DES BRENNERS IST DIE LAGERUNG LEICHT BRENNBARER
MATERIALIEN VERBOTEN.
Zur Garantierung eines korrekten Betriebs des Kessels ist die Einhaltung einer
Minimaltemperatur von 45°C an der Rückführung notwendig. Andernfalls
besteht die Gefahr einer schädlichen Kondensierung des Wasserdampfes in den
Abgasen. Möglich ist das Auftreten einer minimalen Menge Kondensats während
der Inbetriebnahme des Kessels (dem Erwärmen). Nach Abschluss der Heizsaison
sind der Kessel und die Rauchleitung genauestens zu reinigen. Der Kesselraum
muss sauber und trocken gehalten werden.
Die Nummer eins unter den Pelletkesseln
11. Liquidierung des Kessels nach Ablauf
seiner Betriebszeit
Da die Kesselelemente zu einem Großteil aus Stahl bestehen, können Sie nach
Ablauf der Nutzungszeit als Sekundärrohstoffe an einem entsprechenden
Sammelpunkt abgegeben werden. Die anderen Bestandteile sind gemäß den
geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen.
12. Verkürzte Arbeitsschutz- und
Brandschutzanleitung
1.
Vor der Inbetriebnahme unbedingt mit der Bedienungsanleitung
bekanntmachen.
2.
Die Verwendung von Lösungsmitteln, Benzin usw. zum Anfachen der
Brennstoffe ist verboten.
3.
Während des Betriebs unter Spannung dürfen keinerlei elektrische Anlagen
geöffnet werden – es besteht die Gefahr von Stromschlägen.
4.
Im Raum, in welchem sich das Brennstofflager und der Heizkessel befinden,
ist Brandschutzausrüstung zu installieren.
5.
Unbefugten ist der Zugang zu verwehren.
6.
Die Bedienung der Anlagen der Heizinstallation ist von berechtigten und
entsprechend geschulten Personen durchzuführen.
7.
Zyklisch muss der Zustand der Stromanlage und der Schornsteininstallation
kontrolliert werden.
8.
Die Lüftungsgitter dürfen nicht abgedeckt oder verstellt werden.
9.
Zyklisch muss der Betrieb des Brenners des Heizkessels in Hinsicht auf die
Qualität der Abgase kontrolliert werden. Eventuell sind entsprechende
Messungen der Abgase durchzuführen und der Brenner erneut einzustellen.
10. Bedingung für die Ausführung jeglicher Wartungsarbeiten ist die Abtren-
nung des Systems vom Stromnetz (Hauptschalter).
11. Es sind Sauberkeit und Ordnung einzuhalten.
12. Alle Reparaturen sind entsprechend geschulten und berechtigten Mitarbe-
itern sowie dem autorisierten Service zu übertragen.
13. Es dürfen ausschließlich Schaum- und Pulver-Feuerlöscher eingesetzt
werden.
13. Schlussbemerkungen für den Installateur
- SERVICE
•
Der Kessel ist an die Hydraulikinstallation über ein Mischventil mit Kes-
sel-Umlaufpumpe anzuschließen, wobei eine Minimaltemperatur an der
Rückführung von mindestens 45°C sichergestellt werden muss.
•
Vor dem Anschluss des Kessels an die Schornsteininstallation ist ein
positives Gutachten des Schornsteinfegerbetriebs einzuholen.
•
Das Ausgleichsgefäß muss mit dem Kessel über die Versorgungsleitung
ohne jegliche Absperrarmatur angeschlossen werden.
Bedienungsanleitung Twin Bio Luxury Compact NE v01 – DE 01.19