Bei der Verwendung von Schweißgeräten unter elek-
trisch gefährlichen Bedingungen, darf die Ausgangs-
spannung des Schweißgerätes im Leerlauf nicht höher
als 113 V (Scheitelwert) sein. Dieses Schweißgerät
darf aufgrund der Ausgangsspannung in diesen Fällen
verwendet werden.
Schweißen in engen Räumen
Beim Schweißen in engen Räumen kann es zu einer
Gefährdung durch toxische Gase (Erstickungsgefahr)
kommen. In engen Räumen darf nur dann geschweißt
werden, wenn sich unterwiesene Personen in unmittel-
barer Nähe aufhalten, die notfalls eingreifen können.
Hier ist vor Beginn des Schweißprozesses eine Be-
wertung durch einen Experten vorzunehmen, um zu
bestimmen, welche Schritte notwendig sind, um die
Sicherheit der Arbeit sicherzustellen und welche Vor-
sichtsmaßnahmen während des eigentlichen Schweiß-
vorganges getroffen werden sollten.
Summierung der Leerlaufspannungen
Wenn mehr als eine Schweißstromquelle gleichzeitig
in Betrieb ist, können sich deren Leerlaufspannungen
summieren und zu einer erhöhten elektrischen Gefähr-
dung führen. Schweißstromquellen müssen so ange-
schlossen werden, dass diese Gefährdung minimiert
wird. Die einzelnen Schweißstromquellen, mit ihren se-
paraten Steuerungen und Anschlüssen, müssen deut-
lich gekennzeichnet werden, um erkennen zu lassen,
was zu welchem Schweißstromkreis gehört.
Verwendung von Schulterschlingen
Es darf nicht geschweißt werden, wenn die Schweiß-
stromquelle getragen wird, z.B. mit einer Schulter-
schlinge.
Damit soll verhindert werden:
• Das Risiko, das Gleichgewicht zu verlieren, wenn
angeschlossene Leitungen oder Schläuche gezo-
gen werden.
• Die erhöhte Gefährdung eines elektrischen Schla-
ges, da der Schweißer mit Erde in Berührung
kommt, wenn er eine Schweißstromquelle der Klas-
se I verwendet, deren Gehäuse durch ihren Schutz-
leiter geerdet ist.
Schutzkleidung
• Während der Arbeit muss der Schweißer an seinem
ganzen Körper durch die Kleidung und den Ge-
sichtsschutz gegen Strahlen und gegen Verbren-
nungen geschützt sein.
• An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe aus
einem geeignetem Stoff (Leder) zu tragen. Sie müs-
sen sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
• Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug und
Verbrennungen sind geeignete Schürzen zu tragen.
Wenn die Art der Arbeiten z.B. das Überkopfschwei-
ßen, es erfordert, ist ein Schutzanzug und wenn nö-
tig auch Kopfschutz zu tragen.
• Die verwendete Schutzkleidung und das gesamte
Zubehör muss der Richtlinie "Persönliche Schutz-
ausrüstung" entsprechen.
Schutz gegen Strahlen und Verbrennungen
• An der Arbeitstelle durch einen Aushang „Vorsicht
nicht in die Flammen sehen!" auf die Gefährdung der
Augen hinweisen. Die Arbeitsplätze sind möglichst
so abzuschirmen, dass die in der Nähe befindlichen
Personen geschützt sind. Unbefugte sind von den
Schweißarbeiten fernzuhalten
• In unmittelbarer Nähe ortsfester Arbeitstellen sollen
die Wände nicht hellfarbig und nicht glänzend sein.
Fenster sind mindestens bis Kopfhöhe gegen durch-
lassen oder Zurückwerfen von Strahlen zu sichern,
z.B. durch geeigneten Anstrich.
EMV Geräteklassifizierung
Niederspannungs-Versorgungssystem
kann, sowohl durch leitungsgebundene als auch durch
abgestrahlte HF-Störungen möglicherweise schwierig
sein, in diesen Bereichen elektromagnetische Verträg-
lichkeit sicherzustellen.
Auch wenn das Schweißgerät die Emissionsgrenzwer-
te gemäß Norm einhält, können Lichtbogenschweiß-
geräte dennoch zu elektromagnetischen Störungen
in empfindlichen Anlagen und Geräten führen. Für
Störungen, die beim Schweißen durch den Lichtbogen
entstehen, ist der Anwender verantwortlich und der An-
wender muss geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Hierbei muss der Anwender besonders berücksichti-
gen:
• Netz-, Steuer-, Signal und Telekommunikationslei-
tungen
• Computer und andere mikroprozessorgesteuerte
• Geräte
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ACHTUNG! Dieses Gerät der Klasse
A ist nicht für den Gebrauch in Wohn-
bereichen vorgesehen, in denen die
Stromversorgung über ein öffentliches
erfolgt.
Es
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