Achtung!
Bei überlasteten Versorgungsnetzen und Stromkrei-
sen können während des Schweißens für andere
Verbraucher Störungen verursacht werden. Im
Zweifelsfalle ist das Stromversorgungsunternehmen
zu Rate zu ziehen.
Gefahrenquellen beim Lichtbogenschweißen
Beim Lichtbogenschweißen ergeben sich eine Reihe
von Gefahrenquellen. Es ist daher für den Schweißer
besonders wichtig, nachfolgende Regeln zu beachten,
um sich und andere nicht zu gefährden und Schäden
für Mensch und Gerät zu vermeiden.
• Arbeiten auf der Netzspannungsseite, z.B. an Ka-
beln, Steckern, Steckdosen usw. nur vom Fach-
mann ausführen lassen. Dies gilt insbesondere für
das Erstellen von Zwischenkabeln.
• Bei Unfällen Schweißstromquelle sofort vom Netz
trennen.
• Wenn elektrische Berührungsspannungen auftre-
ten, Gerät sofort abschalten und vom Fachmann
überprüfen lassen.
• Auf der Schweißstromseite immer auf gute elektri-
sche Kontakte achten.
• Beim Schweißen immer an beiden Händen isolie-
rende Handschuhe tragen. Diese schützen vor elek-
trischen Schlägen (Leerlaufspannung des Schweiß-
stromkreises), vor schädlichen Strahlungen (Wärme
und UV Strahlungen) sowie vor glühenden Metall
und Schlackenspritzern.
• Festes isolierendes Schuhwerk tragen, die Schuhe
sollen auch bei Nässe isolieren. Halbschuhe sind
nicht geeignet, da herabfallende, glühende Metall-
tropfen Verbrennungen verursachen.
• Geeignete Bekleidung anziehen, keine syntheti-
schen Kleidungstücke.
• Nicht mit ungeschützten Augen in den Lichtbogen
sehen, nur Schweiß-Schutzschild mit vorschrifts-
mäßigen Schutzglas nach DIN verwenden. Der
Lichtbogen gibt außer Licht- und Wärmestrahlen,
die eine Blendung bzw. Verbrennung verursachen,
auch UV-Strahlen ab. Diese unsichtbare ultraviolet-
te Strahlung verursacht bei ungenügendem Schutz
eine erst einige Stunden später bemerkbare, sehr
schmerzhafte Bindehautentzündung. Außerdem hat
die UV-Strahlung auf ungeschützte Körperstellen
sonnenbrandschädliche Wirkungen zur Folge.
• Auch in der Nähe des Lichtbogens befindliche Per-
sonen oder Helfer müssen auf die Gefahren hinge-
wiesen und mit den nötigen Schutzmittel ausgerüstet
werden, wenn notwendig, Schutzwände einbauen.
• Beim Schweißen, besonders in kleinen Räumen,
ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen, da
Rauch und schädliche Gase entstehen.
• An Behältern, in denen Gase, Treibstoffe, Mineral-
öle oder dgl. gelagert werden, dürfen auch wenn sie
schon lange Zeit entleert sind, keine Schweißarbei-
ten vorgenommen werden, da durch Rückstände
Explosionsgefahr besteht.
• In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen gelten
besondere Vorschriften.
• Schweißverbindungen, die großen Beanspruchun-
gen ausgesetzt sind und unbedingt Sicherheits-
forderungen erfüllen müssen, dürfen nur von be-
sonders ausgebildeten und geprüften Schweißern
ausgeführt werden. Beispiel sind: Druckkessel,
Laufschienen, Anhängerkupplungen usw.
• Lichtbogenstrahlen können die Augen schädigen
und die Haut verletzen. Hut und Sicherheitsbrille
tragen.
• Gehörschutz und hoch geschlossenen Hemdkragen
tragen.
• Schweißerschutzhelme tragen und auf passende
Filtereinstellungen achten.
• Vollständigen Körperschutz tragen.
m Achtung
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Schutz-
leiter in elektrischen Anlagen oder Geräten bei
Fahrlässigkeit durch den Schweißstrom zerstört
werden kann, z.B. die Masseklemme wird auf das
Schweißgerätegehäuse gelegt, welches mit dem
Schutzleiter der elektrischen Anlage verbunden ist.
Die Schweißarbeiten werden an einer Maschine mit
Schutzleiteranschluss vorgenommen. Es ist also
möglich, an der Maschine zu schweißen, ohne die
Masseklemme an dieser angebracht zu haben. In
diesem Fall fließt der Schweißstrom von der Mas-
seklemme über den Schutzleiter zur Maschine. Der
hohe Schweißstrom kann ein Durchschmelzen des
Schutzleiters zur Folge haben.
• Die Absicherungen der Zuleitungen zu den Netz-
steckdosen muss den Vorschriften entsprechen. Es
dürfen also nach diesen Vorschriften nur dem Lei-
tungsquerschnitt entsprechende Sicherungen bzw.
Automaten verwendet werden. Eine Übersicherung
kann Leitungsbrand bzw. Gebäudebrandschäden
zur Folge haben.
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