Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise lesen und beachten.
Vor Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsar-
beiten Motor abstellen und Netzstecker ziehen.
Gefahr durch fortschleudernde Teile bei laufen-
dem Motor – unbeteiligte Personen, sowie
Haus- und Nutztiere aus dem Gefahrenbereich
fernhalten.
Achtung vor rotierendem Werkzeug.
Hände und Füße nicht in Öffnungen halten,
wenn das Gerät läuft.
Augen- und Gehörschutz tragen
Vor Feuchtigkeit schützen.
Netzstecker ziehen, wenn die Leitung beschä-
digt oder verwickelt ist.
Berühren Sie das Kabel nicht, solange es noch
nicht vom Netz getrennt ist.
Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September
2002 dürfen Laubsauger in reinen, allgemeinen und besonde-
ren Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebie-
ten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feierta-
gen sowie an Werktagen von 7.00 bis 9.00, 13.00 bis 15.00
und 17.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum
Lärmschutz.
Informationen zur Vermeidung von Lärm:
Eine gewisse Lärmbelastung durch dieses Gerät ist nicht
vermeidbar. Verlegen Sie lärmintensive Arbeiten auf zugelas-
sene und dafür bestimmte Zeiten. Halten Sie sich ggf. an
Ruhezeiten und beschränken Sie die Arbeitsdauer auf das
Notwendigste. Zu Ihrem persönlichem Schutz und Schutz in
der Nähe befindlichen Personen ist ein geeigneter Gehör-
schutz zu tragen.
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für leichte und
trockene Materialien, wie z. B. Laub und Gartenabfälle wie
Gras, kleine Zweige und Papierstückchen geeignet.
Saugen, blasen und häckseln von:
− schweren Materialien, wie z. B. Metall, Steine, Äste,
Tannenzapfen oder zerbrochenes Glas
− brennbaren Materialien, wie z. B. Zigarettenstummel,
Grillkohle
− entflammbaren, giftigen oder explosiven Materialien
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wegen der Gefahr körperlicher Gefährdung das Gerät
niemals in Bereichen mit gesundheitsgefährdenden Stäu-
ben und Flüssigkeiten oder als Nasssauger verwenden.
Anderweitige Anwendung wie Saugen und Blasen sind
nicht erlaubt.
Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für die private
Benutzung entsprechend seinem Verwendungszweck
konzipiert.
Als Geräte für den privaten Haus- und Gartenbereich
werden solche angesehen, die nicht in öffentlichen Anla-
gen, Parks, Sportstätten, sowie in der Land- und Forstwirt-
schaft eingesetzt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht – das Risiko dafür trägt aus-
schließlich der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschrif-
ten, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeits-
medizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Laubsauger
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus ent-
stehende Schäden jeder Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur
durch uns bzw. durch von uns benannte Kundendienststel-
len durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umge-
bung verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können
trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten Kon-
struktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheits-
hinweise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", sowie
die Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Per-
sonenverletzungen und Beschädigungen.