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Informationen zur Entsorgung
2.1 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht
in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann
z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle oder ggf.
bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben
werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
2.2 Einhaltung der RoHS-Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät entspricht der RoHS-
Richtlinie der EU (2011/65/EU). Es enthält keinerlei
Materialien, die gemäß der Richtlinie als schädlich
oder verboten gelten.
2.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
2.4 Rücknahmepflichten
Wer auf mindestens 400 m2 Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflich-
tet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ver-
knüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten Verkaufsflächen ent-
sprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
insbesondere
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer ge-
währleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne
ein neues Gerät zu erwerben.
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der Vertreiber
vorstehenden
Pflichten
bzw.
Kühlschrank/ Bedienungsanleitung
gelten
auch
Gesamtlager
und