G – DEUTSCH
TECHNISCHE DATEN
Hergestellt unter der Registrierungsnr. 97307-PA-1 der US-Umweltschutzbehörde EPA.
Technische Daten des UVGI-Moduls
Leistungsaufnahme = 300 Watt bei 24 V (DC)
Schutzart IP-X5 (Schutz gegen Spritz-, Sprüh- und Strahlwasser)
Integrierte Schaltkreise für Thermomanagement
Redundante UVC-beständige Schirmung
Elektrische Sperre zum Verhindern der Aktivierung der Lampe während des Ausbauens und von
Manipulation durch Unbefugte
Technische Daten der Lampen
Individuell entwickelte Amalgam-UVC-Emitter
Leistungsaufnahme der Lampe von jeweils 92 W (insgesamt 3 Lampen)
Lampenspannung von 44 V
UV-Licht-Durch uss bei 254 nm (100 Std.) 30 W pro Emitter
254 nm Bestrahlungsstärke bei 1 m 170 W/cm
Durchschnittl. Nennlebensdauer einer Lampe beträgt laut Hersteller 16.000 Std. (in der Praxis
bei Verwendung im UVGI-Zusatzgerät 12.000 Std.)
Beschichtung mit Schutz lm gegen Spritzwasser und Stoßeinwirkung
DEFEKTE UV-LAMPEN UND IHRE ENTSORGUNG
VORSICHT!
In dieses Gerät sind Kompaktleuchtstof ampen integriert, die in geringen Mengen Quecksilber enthalten. Diese Lampen sind mit Sorgfalt zu
behandeln und von einem hierfür geeigneten Spezialbetrieb fachgerecht zu entsorgen. Die in Geräten dieser Art eingesetzten Lampen sind den
uoreszierenden Leuchtmitteln, die in privaten Wohnbereichen oder an Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen, sehr ähnlich; statt sichtbarem Licht
erzeugen sie jedoch ultraviolettes Licht (UV-Licht). Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten im Umfeld Ihres Standorts gegeben sind.
Für den Fall, dass eine Lampe zerbricht, nden Sie hier Tipps zum Säubern der Stelle, an der es zum Zerbrechen kam: https://www.epa.gov/c /
cleaning-broken-c
Entsorgung:
Wenn ein Gerät mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet
ist, so wird damit angegeben, dass nicht mehr brauchbare elektrische und
elektronische Geräte nicht zusammen mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Um negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu vermeiden, sind
Geräte dieser Art an einem speziell zu diesem Zweck eingerichteten Sammelpunkt
abzugeben.
Alle Nutzer elektrischer und elektronischer Haushaltsgeräte sind dazu angehalten,
ihre Altgeräte an einer entsprechenden Sammelstelle abzugeben, die an ihrem
Wohnort oder in dessen Nähe eingerichtet ist. Beachten Sie bitte, dass gewerblich
genutzte elektrische und elektronische Geräte nicht über die Sammelstellen von
Städten, Gemeinden oder Landkreisen entsorgt werden dürfen. Wir informieren Sie
gerne über in Ihrem Fall geeignete Entsorgungsmöglichkeiten.
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GEBRAUCHSANLEITUNG
Nil sk Liberty SC50 UVGI - 56091255
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7/2021